Alters­teil­zeit: Land Ober­ös­ter­reich hebt dis­kri­mi­nie­ren­de Alters­gren­ze auf

Erfolg­rei­che Inter­ven­ti­on des KUK-Zen­tral­be­triebs­rats besei­tigt Dis­kri­mi­nie­rung im Lan­des-Erlass zur Altersteilzeit

Der Erlass des Lan­des Ober­ös­ter­reich, in dem das Land als Arbeit­ge­ber jene Bedin­gun­gen fest­legt, unter denen es Alters­teil­zeit­ver­ein­ba­run­gen abschließt, wur­de im Jahr 2025 ver­schärft. Dabei wur­de auch ein Min­dest­al­ter für den Antritt der Alters­teil­zeit ein­ge­führt: Bis zum 1. Juli 2027 soll­te die­se ab einem Alter von 59,5 Jah­ren mög­lich sein, danach erst ab 60 Jah­ren. Auf­grund der der­zeit lau­fen­den schritt­wei­sen Anhe­bung des gesetz­li­chen Regel­pen­si­ons­al­ters betraf die­se Rege­lung aus­schließ­lich weib­li­che Ver­trags­be­diens­te­te des Lan­des. Sie führ­te dazu, dass unse­re Kol­le­gin­nen – anders als ihre männ­li­chen Kol­le­gen – die Alters­teil­zeit nicht im gesetz­lich grund­sätz­lich mög­li­chen Aus­maß nut­zen konnten.

Aus Sicht unse­rer Juris­tin, Mag.a Mag­da­le­na Miß­bich­ler, stell­te die­se Rege­lung daher eine unzu­läs­si­ge Dis­kri­mi­nie­rung auf­grund des Geschlechts dar. Eine gemein­sa­me Inter­ven­ti­on mit der Arbei­ter­kam­mer OÖ, die nach einem ent­spre­chen­den Beschluss des Zen­tral­be­triebs­rats erfolg­te, hat nun Wir­kung gezeigt: Mit 1. Novem­ber 2026 streicht das Land Ober­ös­ter­reich jene Pas­sa­ge aus dem Erlass, mit der die­ses Min­dest­al­ter fest­ge­legt wur­de. Von der Rege­lung waren ins­be­son­de­re Frau­en der Geburts­jahr­gän­ge 1967 und 1968 betroffen.

Wir möch­ten daher alle betrof­fe­nen Kol­le­gin­nen ermu­ti­gen, erneut einen Antrag auf Alters­teil­zeit zu stel­len, wenn ihr Antrag auf­grund die­ser Rege­lung abge­lehnt wur­de oder sie des­halb bis­her von einer Antrag­stel­lung abge­se­hen haben.

So kön­nen sie noch von der bei einem Antritt im Jahr 2026 gel­ten­den maxi­ma­len Lauf­zeit von 4,5 Jah­ren pro­fi­tie­ren. Bei einem Antritt im Jahr 2027 ver­kürzt sich die maxi­ma­le Lauf­zeit auf vier Jah­re. Der Antritt der Alters­teil­zeit ist der­zeit trotz redu­zier­ter Lauf­zeit frü­hes­tens fünf Jah­re vor Errei­chen des gesetz­li­chen Regel­pen­si­ons­al­ters möglich.


Letz­te Chan­ce zur Teil­nah­me an der Mitarbeiter:innen-Befragung des KUK ZBR

Teil­nah­me noch bis 30. Okto­ber via befra​gung​.zbrkuk​.at mög­lich

Die Mitarbeiter:innen-Befragung des KUK ZBR läuft noch bis 30. Okto­ber. Nut­zen Sie die ver­blei­ben­de Zeit, um Ihre Erfah­run­gen, Anlie­gen und Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge ein­zu­brin­gen. Ihre Rück­mel­dun­gen lie­fern wich­ti­ge Impul­se für die Arbeit Ihrer Betriebs­rä­te. Jede Teil­nah­me zählt und trägt dazu bei, dass wir Ihre Inter­es­sen auch in Zukunft best­mög­lich vertreten.