Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in die KUK. Sie kann Arbeitsabläufe erleichtern und neue Möglichkeiten schaffen, bringt aber auch Herausforderungen für Beschäftigte mit sich.
Deshalb braucht es verbindliche Regeln für den Einsatz von KI und anderen datenverarbeitenden Systemen. Datenschutz, Transparenz und der Schutz der Mitarbeiter:innen müssen dabei sichergestellt sein.
Unser Ziel ist es, die Chancen neuer Technologien zu nutzen und gleichzeitig die Rechte der Beschäftigten zu wahren. Der Zentralbetriebsrat hat den Arbeitgeber daher bereits im Sommer aufgefordert, gemeinsam die notwendigen betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen für den Einsatz von KI zu schaffen.
Derzeit wird an einem Entwurf für eine entsprechende Betriebsvereinbarung gearbeitet. So sollen klare Rahmenbedingungen geschaffen werden, die einen verantwortungsvollen und fairen Einsatz von KI in der KUK gewährleisten.
Altersteilzeit: Land Oberösterreich hebt diskriminierende Altersgrenze auf
Erfolgreiche Intervention des KUK-Zentralbetriebsrats beseitigt Diskriminierung im Landes-Erlass zur Altersteilzeit
Der Erlass des Landes Oberösterreich, in dem das Land als Arbeitgeber jene Bedingungen festlegt, unter denen es Altersteilzeitvereinbarungen abschließt, wurde im Jahr 2025 verschärft. Dabei wurde auch ein Mindestalter für den Antritt der Altersteilzeit eingeführt: Bis zum 1. Juli 2027 sollte diese ab einem Alter von 59,5 Jahren möglich sein, danach erst ab 60 Jahren. Aufgrund der derzeit laufenden schrittweisen Anhebung des gesetzlichen Regelpensionsalters betraf diese Regelung ausschließlich weibliche Vertragsbedienstete des Landes. Sie führte dazu, dass unsere Kolleginnen – anders als ihre männlichen Kollegen – die Altersteilzeit nicht im gesetzlich grundsätzlich möglichen Ausmaß nutzen konnten.
Aus Sicht unserer Juristin, Mag.a Magdalena Mißbichler, stellte diese Regelung daher eine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Eine gemeinsame Intervention mit der Arbeiterkammer OÖ, die nach einem entsprechenden Beschluss des Zentralbetriebsrats erfolgte, hat nun Wirkung gezeigt: Mit 1. November 2026 streicht das Land Oberösterreich jene Passage aus dem Erlass, mit der dieses Mindestalter festgelegt wurde. Von der Regelung waren insbesondere Frauen der Geburtsjahrgänge 1967 und 1968 betroffen.
Wir möchten daher alle betroffenen Kolleginnen ermutigen, erneut einen Antrag auf Altersteilzeit zu stellen, wenn ihr Antrag aufgrund dieser Regelung abgelehnt wurde oder sie deshalb bisher von einer Antragstellung abgesehen haben.
So können sie noch von der bei einem Antritt im Jahr 2026 geltenden maximalen Laufzeit von 4,5 Jahren profitieren. Bei einem Antritt im Jahr 2027 verkürzt sich die maximale Laufzeit auf vier Jahre. Der Antritt der Altersteilzeit ist derzeit trotz reduzierter Laufzeit frühestens fünf Jahre vor Erreichen des gesetzlichen Regelpensionsalters möglich.
Letzte Chance zur Teilnahme an der Mitarbeiter:innen-Befragung des KUK ZBR
Die Mitarbeiter:innen-Befragung des KUK ZBR läuft noch bis 30. Oktober. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre Erfahrungen, Anliegen und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Ihre Rückmeldungen liefern wichtige Impulse für die Arbeit Ihrer Betriebsräte. Jede Teilnahme zählt und trägt dazu bei, dass wir Ihre Interessen auch in Zukunft bestmöglich vertreten.