In dieser Rubrik finden sich alle vom Zentralbetriebsrat mit der Kepler Universitätsklinikum GmbH abgeschlossenen (Betriebs-)Vereinbarungen.
in Kraft seit 01.01.2025
ihr Geltungsbereich erfasst Berufsgruppen (zB Pflege, Reinigung etc) in allen Betrieben der KUK
sie regelt etwa elektronische Zeiterfassung, Arbeitszeitgestaltung mit Dienstplanung (ua Durchrechnungszeiträume, Auszahlungsbestimmungen, Pausenregelungen), Zeitbonus etc
in Kraft seit 01.01.2025
ihr Geltungsbereich erfasst Berufsgruppen (zB Verwaltung, Technik etc) in allen Betrieben der KUK
sie regelt etwa die elektronische Zeiterfassung, gleitende Arbeitszeitgestaltung (ua Dienstzeitrahmen, Auszahlungsbestimmungen, Pausenregelungen), Zeitbonus
in Kraft seit 17.06.2019
ihr Geltungsbereich erfasst sämtliche Betriebe der KUK
inkl aller Zusätze (zuletzt mit Geltungsbeginn 01/2025)
in Kraft seit 01.01.2025
ihr Geltungsbereich erfasst Berufsgruppen (Gesundheitsberufe) in allen Betrieben der KUK
sie legt die Abgeltung von Rufbereitschaftsdiensten fest
in Kraft seit 01.12.2021
ihr Geltungsbereich erfasst sämtliche Betriebe der KUK
in Kraft seit 26.06.2018
ihr Geltungsbereich erfasst sämtliche Betriebe der KUK
regelt, welche personenbezogenen Daten unter welchen Voraussetzengen ermittelt, verarbeitet und ausgewertet werden dürfen
in Kraft seit 09.04.2018
ihr Geltungsbereich erfasst sämtliche Betriebe der KUK
regelt die Einführung und den Betrieb des Berichts- und Lernsystems „Critical Incident Reporting System“ (CIRS)
in Kraft seit 13.06.2017
ihr Geltungsbereich erfasst sämtliche Betriebe der KUK
regelt, unter welchen Voraussetzungen Überwachungskameras am Gelände der KUK installiert werden können und deren Videomaterial ausgewertet werden darf
in Kraft seit 16.03.2017
ihr Geltungsbereich erfasst sämtliche Betriebe der KUK
regelt, unter welchen Voraussetzungen Mitarbeiter:innen an (Teil-)Betriebsversammlungen und Informationsveranstaltungen während der Dienstzeit bzw unter Gewährung von Dienstzeit teilnehmen können
in Kraft seit 30.10.2015
ihr Geltungsbereich erfasst sämtliche Betriebe der KUK
regelt, arbeitsvertragliche Bestandsrechte im Falle von Strukturänderungen im Unternehmen
in Kraft seit 06.02.2018
regelt den Zusammenschluss der Betriebe Med Campus III & VI und Med Campus IV & V zum einheitlichen Betrieb Med Campus