§ 40 Abs 4 ArbVG sieht vor, dass in Unternehmen, die mehrere, eine wirtschaftliche Einheit bildende und zentral verwaltete Betriebe umfassen, ua der Zentralbetriebsrat als Organ der Arbeitnehmerschaft zu bilden ist.
Mit der Gründung der Kepler Universitätsklinikum GmbH (KUK) und der formal am 31.12.2015 wirksam gewordenen Zusammenlegung des AKh Linz, der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg Linz und der Landes- Frauen- und Kinderklinik Linz war diese Voraussetzung erfüllt. Die erstmalige Zentralbetriebsratswahl an der KUK fand deshalb am 19.01.2016 statt. Die am selben Tag erfolgte Konstituierung des Gremiums läutete die (damals noch vierjährige) Funktionsperiode des ersten Zentralbetriebsrats an der KUK ein.
Die fünfjährige Funktionsperiode des zweiten (am 13.01.2020 gewählten und konstituierten) Zentralbetriebsrats endete mit Ablauf des 20.01.2025.
Der deshalb am 13.01.2025 neu gewählte und am 16.01.2025 konstituierte Zentralbetriebsrat wird seine arbeitsverfassungsrechtlichen Aufgaben bis zum Ablauf seiner Tätigkeitsperiode am 21.01.2030 ausüben. Er besteht aufgrund der Anzahl der in der KUK tätigen Arbeitnehmer:innen aus 16 Mitgliedern.
Bei ihrer Arbeit werden die Mitglieder des Zentralbetriebsrats von den Kolleg:innen des Zentralbetriebsratsbüros unterstützt.