Verbesserungen von Arbeitsbedingungen und Entlohnung sind auch in Zeiten angespannter Budgetsituation möglich. Das zeigen die Verhandlungen zwischen der Ärztekammer OÖ und den OÖ Spitalsträgern und deren Ergebnisse.
In zwei Stufen, ab 1.1.2027 und ab 1.1.2028 werden für Ärzt:innen in den oö Spitälern zunächst eine Samstagsdienstzulage und in weiterer Folge eine Anpassung der Rufbereitschaftszulage umgesetzt. Das ist sehr erfreulich.
Wir haben bereits ein Schreiben an unseren Geschäftsführer geschickt, in dem wir um Terminvorschläge für dringend notwendige Verhandlungen über die Höhe der Nachtdienst-Zulage in der Pflege und vielen anderen Berufsgruppen ersuchen. Darüber hinaus müssen Rufbereitschaftsabgeltungen auch beim nichtärztlichen Personal dringend reformiert werden, worüber mit dem Arbeitgeber bereits Konsens besteht. Sommerurlaube sind vorbei, weiter geht’s!
Minusstunden am Ende des Durchrechnungszeitraums?
Dienstplanbedingte Minusstunden müssen nicht durch ZA / ZB / Urlaub ausgeglichen werden
Der Durchrechnungszeitraum im Anwendungsbereich der BV Dienstplanung beträgt jeweils vier Monate. Er endet daher jeweils am 30. April, 31. August und 31. Dezember. Am Ende des jeweiligen Zeitraums wird geprüft, ob ein Plus- oder Minussaldo besteht. Plusstunden werden aufgewertet und ab der jeweils gewählten Auszahlungsgrenze ausbezahlt.
Auch für Minusstunden, die aufgrund der Dienstplanung oder aus anderen dienstlichen Gründen entstanden sind und somit nicht von den Mitarbeiter:innen selbst verursacht wurden, gilt eine klare Regelung: Bis zu zehn Minusstunden werden in den nächsten Durchrechnungszeitraum übernommen. Darüber hinausgehende Minusstunden verfallen und werden zu Beginn des neuen Durchrechnungszeitraums nicht mehr berücksichtigt. Anders verhält es sich nur bei Minusstunden, die der Sphäre der Mitarbeiter:innen selbst zuzurechnen sind. Entscheidend für die Frage, ob Minusstunden am Ende des Durchrechnungszeitraums verfallen, ist daher, aus welchem Grund sie entstanden sind.
Es gilt deshalb: Minusstunden, die durch die Dienstplanung oder andere dienstliche Gründe verursacht wurden, müssen von den Mitarbeiter:innen auch kurz vor dem Ende des Durchrechnungszeitraums nicht durch Zeitausgleich, Zeitbonus oder Urlaub ausgeglichen werden.
Mitarbeit:innen-Befragung startet
Im Jahr des zehnjährigen Jubiläums des Kepler Universitätsklinikums findet von 5. bis 23. Oktober eine große Mitarbeiter:innen-Befragung statt.
Die Betriebsräte von Med Campus und Neuromed Campus haben sich gemeinsam mit dem Zentralbetriebsrat darauf verständigt, diese Befragung durch das ÖIBF Institut durchführen zu lassen. Die gemeinsame Durchführung ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung unserer Identität als Kepler Universitätsklinikum.
Die Ergebnisse werden transparent veröffentlicht und allen Mitarbeiter:innen, der Geschäftsführung sowie der Kollegialen Führung präsentiert. Derartige Transparenz schafft Sichtbarkeit und erhöht unsere Chance, notwendige Verbesserungen erfolgreich umzusetzen.
Diese Befragung ist daher weit mehr als ein Routineinstrument. Sie ist eine Möglichkeit, die Zukunft unseres Klinikums aktiv mitzugestalten.