Gute Nachrichten für Teilzeit MA

Ein Schritt in die richtige Richtung in Sachen diskriminierungsfreier Überstundenabgeltung

In einem Rund­schrei­ben an die Gemein­den und Gemein­de­ver­bän­de hat das Amt der Oö. Lan­des­re­gie­rung in einem ers­ten Schritt ein­zel­nen Judi­ka­ten des OGH, VfGH und EuGH Rech­nung getragen.

Kon­kret sol­len nach den Aus­füh­run­gen die­ses Schrei­bens Dienst­ver­rich­tun­gen an Sonn- und Fei­er­ta­gen, wäh­rend der gesetz­li­chen Nacht­stun­den sowie an Sams­ta­gen und außer­halb des Dienst­zeit­rah­mens bzw außer­halb des für ver­gleich­ba­re Voll­zeit­be­schäf­tig­te gel­ten­den Nor­mal­dienst­plans für Teil­zeit­be­schäf­tig­te mit den glei­chen Zuschlä­gen wie für Voll­zeit­be­schäf­tig­te abge­gol­ten werden.

Mit einer der­ar­ti­gen Gleich­stel­lung der Zuschlä­ge für Über­stun­den, die eine von der „regu­lä­ren“ Arbeits­zeit abwei­chen­de Lage auf­wei­sen, wäre zumin­dest ein ers­ter Schritt in Rich­tung einer dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Abgel­tung von Mehr­leis­tun­gen für unse­re teil­zeit­be­schäf­tig­ten Kolleg:innen erreicht. Wir wer­den des­halb eine rasche Umset­zung auch für die Mitarbeiter:innen der KUK einfordern.

Am Ziel sind wir damit jedoch lei­der noch nicht ange­kom­men. Die jüngs­te Recht­spre­chung des EuGH (wie etwa die E in der Rs Luft­han­sa City-Line) neh­men wir trotz die­ses Zwi­schen­er­folgs wei­ter­hin zum Anlass, auf eine voll­um­fäng­li­che Gleich­stel­lung der Zuschlä­ge für Teil­zeit­be­schäf­tig­te zu bestehen.


Wochenruhe (WR) ersetzt Ersatzruhetag (ET)

Gleiche Regeln, andere Bezeichnung

Auch im Régime der neu­en Betriebs­ver­ein­ba­rung Arbeits­zeit für den Bereich der Dienst­pla­nung muss für den nor­ma­len Ein­satz des MA an einem Sonn­tag oder Fei­er­tag ein Ersatz­ru­he­tag geplant wer­den. Nur das Kür­zel hat sich geän­dert und lau­tet nun WR (Wochen­ru­he). Laut Aus­kunft der Abtei­lung Zeit­wirt­schaft haben alle Lei­ten­den die­se Infor­ma­ti­on bereits erhalten.