Wir können nicht so tun als ob die Betriebsvereinbarung (BV) Arbeitszeit die erste große Änderung wäre, die wir in der Spitallandschaft in OÖ erleben. Gehaltsreform (Gehaltsschema NEU) und gespag Gründung im Jahr 2002, Ausgliederung des AKh 2006, KUK Gründung und erste Gehaltsreform 2015, Gehaltsreform 2020 und Arbeiter:innen Paket, Neubewertung der Arbeitsplätze in der Verwaltung, Einführung der elektronischen Zeiterfassung usw. (und damit sind nur die größeren genannt).
Das ist viel – aber wenn sich nichts ändert, kann auch nichts besser werden. Das trifft gerade im Gesundheitswesen besonders zu.
Daher arbeiten unsere Gewerkschaften GÖD und Younion mit den Betriebsrät:innen aller OÖ Spitäler bereits an der nächsten Reform. Diese soll die Personalausstattung durchleuchten und regeln. Im Bereich der Entlohnung zeigt sich die Notwendigkeit einer substanziellen Erhöhung der Nachdienst und Sonntagszulagen.
Eine Vielzahl von Sonderregelungen wurde durch die Umsetzung der neuen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit sichtbar
Eines möchten wir hier klarstellen. Was mit dem Dienstgeber im Rahmen der Verhandlungen zur BV Arbeitszeit definitiv nicht vereinbart wurde, ist das Auslaufen aller in den vergangenen Jahren vereinbarten Sonderregelungen in einzelnen Bereichen.
Beispiel 1: Mit den MA, die grundsätzlich Montag bis Freitag arbeiten, wurde mündlich oder schriftlich vereinbart, dass sie vier Stunden zusätzlich am Samstag arbeiten. Diese Stunden wurden ihnen, egal ob Vollzeit oder Teilzeit, mit einem 50% Zuschlag abgegolten.
Beispiel 2: Mit den MA einer Abteilung wurde generell vereinbart, dass sie ihre ÜSt. mit den entsprechenden Zuschlägen in der Zeit abgegolten bekommen.
Da es sich um Sonderregelungen handelt, ist es nicht möglich pauschal zu sagen, dass der Dienstgeber oder die MA diese Vereinbarungen einseitig aufkündigen können. Leider sind wir aktuell mit der Bewertung von einigen solcher Regelungen konfrontiert, weil der Dienstgeber die Einführung der neuen BV Arbeitszeit zum Anlass genommen hat, davon abzuweichen. Wir sind sehr bemüht die Fälle so schnell wie möglich zu bearbeiten und bitten um Geduld und Verständnis, dass es unter Umständen etwas länger dauern wird.
Noch etwas: Ob ein Bereich wie z.B. eine Ambulanz 8, 12, 16 oder 24 Std. besetzt werden muss, regelt die BV Arbeitszeit nicht. Oft wird versucht, die Veränderung der Ambulanzzeit (insbesondere eine Verlängerung um eine halbe Stunde) durch die neue BV zu rechtfertigen. Auch hier ist ganz klar, dass diese Änderungen aus vielen Gründen notwendig sein können, wegen neuen BV aber definitiv nicht.
Anmeldungen zum Linz Marathon
Wir erinnern daran, dass Anmeldungen für den diesjährigen Linz Marathon noch bis 28.02.2025 um 12 Uhr möglich sind