Wir hatten vor, für diese Ausgabe unserer ZBR Info einen ganz anderen Kommentar zu veröffentlichen. Aus aktuellem Anlass erscheint letzterer aber nicht mehr passend. Denn inzwischen wurde bekannt, dass Dr. Harnoncourt unser Unternehmen vorzeitig verlassen wird.
Angesichts der Ereignisse der letzten Tage ist es verlockend, sich der Kritik an seiner Person und seiner Arbeit anzuschließen. Wir Betriebsrät:innen sind jedoch gewohnt, allen Mitarbeiter:innen gerade in schwierigen Zeiten beizustehen – in Momenten, in denen sprichwörtlich alle auf jemanden hintreten. Diesmal betrifft das unseren Geschäftsführer, Dr. Franz Harnoncourt.
Denken wir auch an das Positive, das er für die MA des KUK erreicht hat. Uns ist etwa gelungen, gemeinsam mit ihm die neuen Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit auszuhandeln. Zusätzlich profitieren MA mit Rufbereitschaftsdiensten, dank seiner Einsicht von einer dahingehend deutlich besseren Entlohnung. Und welcher Geschäftsführer hat überhaupt den Mut, sich vor die MA zu stellen, um sie vor Überlastung und Burnout zu schützen? Nach den erlebten Konsequenzen zu urteilen: so schnell wohl keiner.
Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Entlohnung
Erstes Gespräch mit LH Stv. Mag.a Haberlander
Da die Arbeitsgruppen ihre Aufgaben erledigt haben, fand am 9. Oktober das erste Gespräch zum Thema Personalausstattung und Entlohnung in den oö Spitälern statt. Die Gewerkschaften Younion, GÖD, vida und GpA setzen sich dabei für eine Verbesserung der Situation von über 25.000 Beschäftigten ein.
Mit dabei in der ersten Reihe: Branko Novaković, Vorsitzender des Zentralbetriebsrats am KUK. „Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, klare Regelungen zur Personalausstattung, Vorhaltung und Entlohnung zu schaffen“, betont Novaković und ergänzt: „Unsere Spitäler müssen unter allen Umständen in der Lage sein, die notwendige Versorgung für die oberösterreichische Bevölkerung sowohl quantitativ als auch qualitativ sicherzustellen.“ Gerade durch die tragischen Ereignisse der letzten Tage hat diese, bereits Mitte Oktober getroffene Aussage, noch an Bedeutung gewonnen.
Deshalb sollten wir keine Zeit verlieren: Die bereits vereinbarte Personaldatenerhebung in den Spitälern ist zu priorisieren, damit sich die Sozialpartner wieder rasch am Verhandlungstisch treffen können.
Lohnsteuer für Sonder- und “Nachzahlungen”
Kommt es zu einer höheren Belastung durch die Lohnsteuer bei Auszahlung von Nachzahlungen und Sonderzahlung im selben Monat?
Viele unserer Beschäftigten glauben, dass eine Nachzahlung im selben Monat wie das 13. oder 14. Gehalt zu einer höheren Steuerbelastung führt. Das ist jedoch nicht korrekt. Sonderzahlungen (wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden in Österreich begünstigt besteuert – unabhängig davon, ob im selben Monat eine Nachzahlung erfolgt. Die Besteuerung der Sonderzahlungen erfolgt, soweit sie das Jahressechstel nicht überschreiten, nach fixen Steuersätzen: die ersten 620 € sind steuerfrei; für die nächsten 24.380 € fällt ein Steuersatz von 6 % an. Darüber hinaus gelten gestaffelte höhere Sätze. Nachzahlungen werden getrennt davon als laufender Bezug behandelt, der die Besteuerung der Sonderzahlung nicht direkt beeinflusst.