Das Zeitwertkonto bietet die Möglichkeit, eine selbst finanzierte komplette Freistellung oder Teilzeitphase einzuarbeiten.
Während der Ansparphase wird bei verringerten Bezügen normal weiter gearbeitet. Entweder am Ende des aktiven Dienstverhältnisses oder auch währenddessen folgt eine Konsumationsphase, in der die Arbeitszeit verringert und das selbst finanzierte Guthaben aus der Ansparphase konsumiert werden kann.
Das Guthaben wird erst in der Konsumationsphase versteuert. Während der Ansparphase verringert sich daher die Berechnungsgrundlage für die abzuführende Lohnsteuer; daneben reduziert sich jedoch auch die Bemessungsgrundlage für die Pensionsversicherung. Negative Auswirkungen auf die später zustehende Pensionsleistung sind daher nicht auszuschließen!
