Sterben Vertragsbedienstete mit Eintritt ab 1.9.2003 während eines aufrechten Dienstverhältnisses, erhalten die/der Ehegatte/-in oder die/der eingetragene Partner:in und die Kinder (sofern für sie zum Zeitpunkt des Todes Kinderbeihilfe bezogen wurde) die Abfertigung neu zu gleichen Teilen.
Die Auszahlung muss innerhalb von 3 Monaten bei der betrieblichen Vorsorgekasse (Valida Vorsorge Management) beantragt werden. Ansonsten fällt die Abfertigung in die Verlassenschaft.
Sterben Vertragsbedienstete während eines aufrechten Dienstverhältnisses, erhalten die gesetzlichen Erben, zu deren Erhaltung die Vertragsbediensteten gesetzlich verpflichtet waren, einen Sterbekostenbeitrag in Höhe der halben Abfertigung. Gibt es keine solchen gesetzlichen Erben, können jene Personen, die für die Begräbniskosten aufgekommen sind, den Sterbekostenbeitrag ganz oder zum Teil erhalten.
Hat das Dienstverhältnis noch keine 3 Jahre gedauert, beträgt der Sterbekostenbeitrag das 1‑fache des für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührenden Monatsbezugs.
Wenn Beamte/-innen versterben, wird Hinterbliebenen unter bestimmten Voraussetzungen ein besonderer Sterbekostenbeitrag bis zu EUR 3 275,00 gewährt, etwa wenn die Bestattungskosten durch den Nachlass nicht gedeckt werden können.
Verunglücken Landesbeamt:innen oder Landesvertragsbedienstete bei einem Dienstunfall tödlich, wird den Hinterbliebenen einmalig eine Geldleistung iHv EUR 72 672,00 gewährt.
