Todes­fall

Ster­ben Ver­trags­be­diens­te­te mit Ein­tritt ab 1.9.2003 wäh­rend eines auf­rech­ten Dienst­ver­hält­nis­ses, erhal­ten die/der Ehe­gat­te/-in oder die/der ein­ge­tra­ge­ne Partner:in und die Kin­der (sofern für sie zum Zeit­punkt des Todes Kin­der­bei­hil­fe bezo­gen wur­de) die Abfer­ti­gung neu zu glei­chen Teilen.

Die Aus­zah­lung muss inner­halb von 3 Mona­ten bei der betrieb­li­chen Vor­sor­ge­kas­se (Vali­da Vor­sor­ge Manage­ment) bean­tragt wer­den. Ansons­ten fällt die Abfer­ti­gung in die Verlassenschaft.


Ster­ben Ver­trags­be­diens­te­te wäh­rend eines auf­rech­ten Dienst­ver­hält­nis­ses, erhal­ten die gesetz­li­chen Erben, zu deren Erhal­tung die Ver­trags­be­diens­te­ten gesetz­lich ver­pflich­tet waren, einen Ster­be­kos­ten­bei­trag in Höhe der hal­ben Abfer­ti­gung. Gibt es kei­ne sol­chen gesetz­li­chen Erben, kön­nen jene Per­so­nen, die für die Begräb­nis­kos­ten auf­ge­kom­men sind, den Ster­be­kos­ten­bei­trag ganz oder zum Teil erhalten.

Hat das Dienst­ver­hält­nis noch kei­ne 3 Jah­re gedau­ert, beträgt der Ster­be­kos­ten­bei­trag das 1‑fache des für den letz­ten Monat des Dienst­ver­hält­nis­ses gebüh­ren­den Monatsbezugs.


Wenn Beam­te/-innen ver­ster­ben, wird Hin­ter­blie­be­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ein beson­de­rer Ster­be­kos­ten­bei­trag bis zu EUR 3 275,00 gewährt, etwa wenn die Bestat­tungs­kos­ten durch den Nach­lass nicht gedeckt wer­den können.


Ver­un­glü­cken Landesbeamt:innen oder Lan­des­ver­trags­be­diens­te­te bei einem Dienst­un­fall töd­lich, wird den Hin­ter­blie­be­nen ein­ma­lig eine Geld­leis­tung iHv EUR 72 672,00 gewährt.


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