Beamte treten im Zuge der Pragmatisierung automatisch der Pensionskasse bei. Die Jubiläumszuwendungen entfallen ab dem Beitritt zur Pensionskasse.
Der Dienstgeber entrichtet für monatlich bis zu 3% der Beitragsgrundlage. Sie haben die Möglichkeit (sind aber nicht verpflichtet!), auch selbst in die Pensionskasse einzubezahlen, wobei Sie maximal EUR 1000,00 jährlich selbst zuzahlen können.
Sie können schriftlich ihren Beitritt zur Pensionskasse erklären, wenn Sie
- mindestens 4 Jahre Landes-/Magistratsdienstzeit (Landesbedienstete: 4 Jahre ab dem 18. Lebensjahr) vorweisen können, davon die letzten zwei Jahre ohne Unterbrechung,
- das 26. Lebensjahr vollendet haben (städtische Bedienstete),
- eine mind auf „entsprechend“ lautende Dienstbeurteilung haben.
Der Beitritt zur Pensionskasse schließt künftige Jubiläumszuwendungen aus, wobei es Übergangsbestimmungen für jene Fälle gibt, in welchen zwischen Beitritt und nächster Jubiläumszuwendung 9 Jahre oder weniger liegen.
Der Dienstgeber entrichtet für Sie monatlich 1,5% des Monatsentgelts. Sie haben die Möglichkeit (sind aber nicht verpflichtet!), auch selbst in die Pensionskasse einzubezahlen, wobei Sie maximal EUR 1000,00 jährlich selbst zuzahlen können.
