Pen­si­ons­kas­se

Beam­te tre­ten im Zuge der Prag­ma­ti­sie­rung auto­ma­tisch der Pen­si­ons­kas­se bei. Die Jubi­lä­ums­zu­wen­dun­gen ent­fal­len ab dem Bei­tritt zur Pensionskasse.

Der Dienst­ge­ber ent­rich­tet für monat­lich bis zu 3% der Bei­trags­grund­la­ge. Sie haben die Mög­lich­keit (sind aber nicht ver­pflich­tet!), auch selbst in die Pen­si­ons­kas­se ein­zu­be­zah­len, wobei Sie maxi­mal EUR 1000,00 jähr­lich selbst zuzah­len können.

Sie kön­nen schrift­lich ihren Bei­tritt zur Pen­si­ons­kas­se erklä­ren, wenn Sie

  • min­des­tens 4 Jah­re Lan­des-/Ma­gis­trats­dienst­zeit (Lan­des­be­diens­te­te: 4 Jah­re ab dem 18. Lebens­jahr) vor­wei­sen kön­nen, davon die letz­ten zwei Jah­re ohne Unterbrechung,
  • das 26. Lebens­jahr voll­endet haben (städ­ti­sche Bedienstete),
  • eine mind auf „ent­spre­chend“ lau­ten­de Dienst­be­ur­tei­lung haben.

Der Bei­tritt zur Pen­si­ons­kas­se schließt künf­ti­ge Jubi­lä­ums­zu­wen­dun­gen aus, wobei es Über­gangs­be­stim­mun­gen für jene Fäl­le gibt, in wel­chen zwi­schen Bei­tritt und nächs­ter Jubi­lä­ums­zu­wen­dung 9 Jah­re oder weni­ger liegen.

Der Dienst­ge­ber ent­rich­tet für Sie monat­lich 1,5% des Monats­ent­gelts. Sie haben die Mög­lich­keit (sind aber nicht ver­pflich­tet!), auch selbst in die Pen­si­ons­kas­se ein­zu­be­zah­len, wobei Sie maxi­mal EUR 1000,00 jähr­lich selbst zuzah­len können.

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