Bei der Kinderbeihilfe handelt es sich um eine Leistung des Dienstgebers iHv EUR 15,00 monatlich (14x jährlich) für ein eheliches / legitimiertes / uneheliches Kind / Wahlkind oder sonstiges Kind im Haushalt, für das Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.
2x jährlich, im Juni und Dezember, erhalten Sie als Haushaltsbeihilfe das Doppelte des Betrags der Kinderbeihilfe, die für ein halbes Jahr gewährt wird. Die Haushaltsbeihilfe beträgt EUR 210 pro Auszahlung. Für jene Kinder, für die Sie Kinderbeihilfe beziehen, erhalten Sie 1x jährlich eine Schulbeihilfe als Zuschlag zur Haushaltsbeihilfe, gestaffelt nach dem Alter des Kindes.
