Jubi­lä­ums­zu­wen­dung

Die Jubi­lä­ums­zu­wen­dung kann anläss­lich von 25, 35 oder 40 Jah­ren Dienst­zeit in der Höhe von 200% des Monats­be­zugs gewährt wer­den. Mit Bei­tritt zur Pen­si­ons­kas­se erlischt der Anspruch auf die Jubiläumszuwendung.

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