Gebur­ten­bei­hil­fe

Bei der Gebur­ten­bei­hil­fe han­delt es sich um eine ein­ma­li­ge Leis­tung des Dienst­ge­bers iHv EUR 250,00 anläss­lich der Geburt eines Kin­des oder anläss­lich der Adop­ti­on eines noch nicht drei­jäh­ri­gen Kindes.

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