Der Familienzeitbonus ist eine Leistung der ÖGK, die ein Vater beantragen kann, wenn er seine Erwerbstätigkeit innerhalb der ersten 3 Lebensmonate des Kindes für 28 bis 31 Tage unterbrechen möchte. Die Familienzeit muss mit dem Dienstgeber vereinbart werden, da es grundsätzlich keinen Rechtsanspruch gibt.
Über nähere Ausgestaltungsmöglichkeiten des Papamonats in der KUK (Sonderurlaub, Karenzierung, etc) informiert Sie gerne der zuständige Betriebsrat.
