Fahrt­kos­ten­zu­schuss

Der all­ge­mei­ne Fahrt­kos­ten­zu­schuss sowohl für städ­ti­sche Mitarbeiter:innen und Lan­des­be­diens­te­te beträgt 0,037€/km, wenn

  • zwi­schen Dienst­stel­le und Woh­nung mehr als 10km lie­gen und
  • die­se Stre­cke an Arbeits­ta­gen regel­mä­ßig zurück­ge­legt wird.

Die Kos­ten für die ers­ten 10 km bzw jene ab dem 61. km müs­sen Sie selbst tragen.


Einen „Mobi­li­täts­zu­schuss“ (Zuschlag zum Fahrt­kos­ten­zu­schuss) im Aus­maß von 50% der Dif­fe­renz zwi­schen dem Fahrt­kos­ten­zu­schuss und dem Preis der Jah­res­kar­te des OÖVV oder der ÖBB (aus­ge­nom­men Kern­zo­nen Linz, Wels, Steyr) erhal­ten Lan­des­be­diens­te­te, die einen Fahrt­kos­ten­zu­schuss bezie­hen. Die Aus­zah­lung erfolgt im Nach­hin­ein unter Bei­la­ge der ent­spre­chen­den per­sön­li­chen Jahreskarte.


Der sons­ti­ge Fahrt­kos­ten­zu­schuss iHv 80 € wird Lan­des­be­diens­te­ten aus­be­zahlt, wenn Sie die öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­tel über­wie­gend für die An- und Abrei­se zum Dienst­ort nut­zen. Die Aus­zah­lung erfolgt im Nach­hin­ein unter Vor­la­ge der Jah­res­kar­te und Bei­la­ge der 12 Monatsmarken.


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