Die Versetzung in den Ruhestand („Pensionierung“) beendet das Dienstverhältnis von Beamten/-innen nicht.
Beendet wird Ihr Dienstverhältnis durch
- Austritt, den Sie schriftlich erklären;
- Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zu einer anderen Gebietskörperschaft;
- Rechtskräftige Verurteilung durch ein inländisches Gericht
- Entlassung (zB als Disziplinarstrafe);
- Amtsverlust in Folge einer strafrechtlichen Verurteilung oder
- Tod
Beendet wird das Dienstverhältnis von Vertragsbediensteten durch
- einvernehmliche Auflösung,
- Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zur Stadt Linz bzw. zum Land Oö,
- vorzeitige (fristlose) Auflösung durch Entlassung oder Austritt bei Vorliegen von bestimmten Gründen
- Ablauf der bestimmten Zeit bzw. Abschluss der bestimmten Tätigkeit, wenn das Dienstverhältnis befristet war,
- Kündigung,
- durch Tod,
- mit Vollendung des 65. Lebensjahrs
