Ende des Dienstverhältnisses

Die Ver­set­zung in den Ruhe­stand („Pen­sio­nie­rung“) been­det das Dienst­ver­hält­nis von Beam­ten/-innen nicht. 

Been­det wird Ihr Dienst­ver­hält­nis durch

  • Aus­tritt, den Sie schrift­lich erklären;
  • Begrün­dung eines öffent­lich-recht­li­chen Dienst­ver­hält­nis­ses zu einer ande­ren Gebietskörperschaft;
  • Rechts­kräf­ti­ge Ver­ur­tei­lung durch ein inlän­di­sches Gericht
  • Ent­las­sung (zB als Disziplinarstrafe);
  • Amts­ver­lust in Fol­ge einer straf­recht­li­chen Ver­ur­tei­lung oder
  • Tod

Been­det wird das Dienst­ver­hält­nis von Ver­trags­be­diens­te­ten durch

  • ein­ver­nehm­li­che Auflösung,
  • Über­nah­me in ein öffent­lich-recht­li­ches Dienst­ver­hält­nis zur Stadt Linz bzw. zum Land Oö,
  • vor­zei­ti­ge (frist­lo­se) Auf­lö­sung durch Ent­las­sung oder Aus­tritt bei Vor­lie­gen von bestimm­ten Gründen
  • Ablauf der bestimm­ten Zeit bzw. Abschluss der bestimm­ten Tätig­keit, wenn das Dienst­ver­hält­nis befris­tet war,
  • Kün­di­gung,
  • durch Tod,
  • mit Voll­endung des 65. Lebensjahrs

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