Dienstbeurteilungen werden anlassbezogen vom Dienstgeber (zB Verlängerung eines befristeten Dienstverhältnisses, geplante Überstellung in eine höhere Verwendungsgruppe) oder auf Ihren Antrag (wenn Sie der Meinung sind, Ihre Leistung rechtfertige eine bessere als die aktuelle Dienstbeurteilung) erstellt.
Im Rahmen der Dienstbeurteilung erfolgt zunächst eine “Dienstbeschreibung” durch die/den unmittelbaren Vorgesetzten. Diese Dienstbeschreibung umfasst einerseits fachliche Kritierien (zB Ausführungen zu fachlichen Kenntnissen, Aufgabenerledigung, Termineinhaltung )und andererseits persönliche Kriterien (zB Engagement, Verhalten im Team und mit “Kund:innen” etc).
Aus der Dienstbeschreibung wird darauffolgend die Dienstbeurteilung abgeleitet. Sie lautet bei “neuen” Beamten und Vertragsbediensteten entweder auf “entsprechend” oder “nicht entsprechend”. Bei “alten” Beamten ist eine Unterteilung in “sehr zufriedenstellend”, “zufriedenstellend”, “wenig zufriedenstellend”, “nicht zufriedenstellend” vorgesehen.
Eine Dienstbeurteilung muss die vergangenen 6 Monate als Beurteilungszeitraum berücksichtigen. Nach einer erfolgten Dienstbeurteilung kann eine weitere erst nach 6 Monaten erfolgen/ beantragt werden.
Die erstellte Dienstbeschreibung muss von den Vorgesetzten mit der:dem betroffenen Kolleg:in besprochen werden – eine reine Vorlage zur Unterschrift genügt nicht.
Stimmen Sie Ihrer Dienstbeurteilung nicht zu, haben Sie das Recht, eine Stellungnahme dazu zu verfassen, die der Dienstbeurteilung beizulegen ist.
Beamt:innen haben die Möglichkeit, binnen 14 Tagen einen Antrag auf Überprüfung der Dienstbeurteilung durch die Beurteilungskommission zu stellen – diese setzt die Dienstbeurteilung mittels Bescheid fest.
Eine negative Dienstbeurteilung („nicht entsprechend“ oder „nicht zufriedenstellend“) hat die Kürzung des Monatsbezugs um 10 % zur Folge.
Verschlechtert sich die Leistung so sehr, dass eine „nicht zufriedenstellende“ oder „nicht entsprechende“ Dienstbeurteilung zu erwarten ist, müssen Sie von ihrer/ihrem Vorgesetzten darauf hingewiesen werden. Nach einem solchen Leistungshinweis sind Sie nach 6 Monaten über den Zeitraum der letzten 12 Monate zu beurteilen.
