Seit 01.01.2025 gelten in der KUK betriebsübergreifende und damit unternehmensweit geltende Regelungen hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung.
Arbeitszeit mit Gleitzeit
Kernelemente der neuen BV Gleitzeit sind:
- Saldogrenze einheitlich bei 40 Stunden (TZ und VZ)
- Dienstzeitrahmen Mo-Do 6:00 – 19:00; Fr 6:00 – 17:00 (ohne Kernzeit)
- Regelarbeitszeit: Mo-Do 7:00–12:00 und 12:30–16:00; Fr 7:00–13:00
- Weihnachten / Silvester: dienstfrei, sofern sie auf einen persönlichen Arbeitstag fallen (keine Aliquotierung)
die Betriebsvereinbarung ist hier im Volltext abrufbar
Arbeitszeit bei Dienstplanung
Kernelemente der neuen BV Dienstplanung sind:
- 4‑monatiger Durchrechnungszeitraum und Auszahlung der am Ende dieses Zeitraums bestehenden Plusstunden nach individuell festgelegten Auszahlungsgrenzen
- Fixierung des Dienstplans mit 15. des Vormonats
- Abzug von 8 Stunden (bei TZ aliquot) vom Monatssoll für Weihnachten und Silvester (an Mo-Fr) bei freier Dienstplanung; bei fixer Dienstplanung Abzug der für den jeweiligen Tag geplanten Stunden vom Monatssoll (keine Aliquotierung)
die Betriebsvereinbarung ist hier im Volltext abrufbar
Zeitbonus
In beiden Betriebsvereinbarungen wurde die Einführung eines „Zeitbonus“ vereinbart:
- Zeitbonus für Landesbedienstete von zumindest 48 Stunden und zusätzlichen ZB-Stunden je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Zeitbonus für Bedienstete der Stadt Linz von zumindest 8 Stunden (zusätzliche ZB-Stunden je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit) + ZB für Mittagspause
