Kategorie: info

  • Infos aus dem Zen­tral­be­triebs­rat [12/2025]

    Infos aus dem Zen­tral­be­triebs­rat [12/2025]

    Unter­stüt­zung für unse­re Kolleg:innen in Salzburg

    Im Gesund­heits- und Sozi­al­be­reich erhebt sich Wider­stand gegen mas­si­ve Einsparungen

    Die in Salz­burg regie­ren­de ÖVP/F­PÖ-Regie­rung hat sich für mas­si­ve finan­zi­el­le Ein­schnit­te im Gesund­heits- und Sozi­al­be­reich ent­schie­den. Ein Bereits unter LH Has­lau­er aus­ver­han­del­tes Gehalts­pa­ket für die Beschäf­tig­ten wur­de kur­zer­hand zurück­ge­zo­gen und der EEZG (bzw nun­mehr PFG) Pfle­ge­zu­schlag (in Salz­burg 170 EUR) auf­grund von Bud­get­nö­ten gestri­chen. Die Betriebsrät:innen der Salz­bur­ger Lan­des­kran­ken­häu­ser lie­fen dage­gen gemein­sam mit den Gewerk­schaf­ten GÖD, youni­on, vida und GPA Sturm – und das nicht ohne Erfolg: LH Karo­li­ne Edt­stad­ler gab bekannt, den Pfle­ge­zu­schlag noch bis Juni 2026 aus­zah­len zu wol­len. Das ist ein Etap­pen­sieg für die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung und es freut uns sehr, dass auch wir beim Demons­tra­ti­ons­zug am 25.11. dabei sein konn­ten, um die Kolleg:innen in Salz­burg zu unter­stüt­zen. Bei uns sind bereits aus­ver­han­del­te Pake­te nicht in Gefahr. LH Stv. Chris­ti­ne Haber­lan­der hat dar­über hin­aus bereits im Okto­ber ange­kün­digt, die Aus­zah­lung des Pfle­ge­zu­schlags nicht infra­ge stel­len zu wol­len, solan­ge die Finan­zie­rung durch den Bund sicher­ge­stellt ist.

    SALK Zen­tral­be­triebs­rats­vor­sit­zen­de Sabi­ne Gabath mit 16.000 der ins­ge­samt 75.000 Unter­schrif­ten gegen das Sparpaket


    Anmel­dung zum Linz Mara­thon 2026

    Die KUK unter­stützt Läufer:innen auch im kom­men­den Jahr mit der Über­nah­me der Startgebühr

    Auch beim nächs­ten Linz Mara­thon wird die KUK wie­der die Start­ge­bühr für teil­neh­men­de Mitarbeiter:innen über­neh­men und KUK-Lauf­shirts zur Ver­fü­gung stel­len. Die Anmel­dung erfolgt auch heu­er wie gewohnt über das Büro des Zen­tral­be­triebs­rats. Das Anmel­de­for­mu­lar ist hier ab sofort abruf­bar. Die Frist zur Anmel­dung läuft bis 28.02.2026.


    Alters­teil­zeit, Teil­pen­si­on, Schwer­ar­beits­pen­si­on – Save the Date

    In Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen des ZBR wer­den eure Fra­gen zu den Neue­run­gen im Pen­si­ons­recht beantwortet

    Da unse­re Betriebs­rä­te und unser Zen­tral­be­triebs­rat zu den The­men der Alters­teil­zeit NEU, Details zur Schwer­ar­beits­pen­si­on (insb in der Pfle­ge), Teil­pen­si­on und das Arbei­ten in der Pen­si­on in let­zer Zeit mit vie­len Fra­gen kon­fron­tiert waren, haben wir uns ent­schie­den, dazu zwei Info-Ver­an­stal­tun­gen zu orga­ni­sie­ren. Die­se fin­den an fol­gen­den Ter­mi­nen, jeweils zwi­schen 14:00 und 15:30 Uhr statt:

    03.02.2026:    Med Cam­pus (Mehr­zweck­saal MC5)

    04.02.2026:    Neu­ro­med Cam­pus (Mehr­zweck­saal 1)

    Unse­re Koll. Mag.a Mag­da­le­na Miß­bich­ler, Juris­tin im Zen­tral­be­triebs­rats­bü­ro der KUK, wird die Neue­run­gen prä­sen­tie­ren und auf die Fra­gen, die ad hoc dazu anfal­len, ein­ge­hen. Wir hof­fen, damit unse­ren Kolleg:innen hel­fen zu kön­nen, recht­zei­tig fun­dier­te Ent­schei­dun­gen hin­sicht­lich ihres Über­gangs in Ruhe­stand tref­fen zu können.


    Preis­än­de­rung für IT-Altgeräte

    Anfall der Umsatz­steu­er in Höhe von 10% führt zu Preis­än­de­run­gen bei Altgeräten

    Obwohl es uns dank Ein­sicht und Ent­ge­gen­kom­men unse­res Dienst­ge­bers gelingt, die Mit­ar­bei­ter­prei­se für noch gut funk­tio­nie­ren­de Alt­ge­rä­te seit Jah­ren sta­bil zu hal­ten (und sie somit fak­tisch jedes Jahr bil­li­ger wer­den), sind wir gezwun­gen, ab sofort eine klei­ne Ände­rung vor­zu­neh­men. Die­se ergibt sich aus der Umsatz­steu­er­pflicht des Unter­neh­mens. Die­ser gene­rel­len Erhö­hung wird durch den neu­en, gesenk­ten Preis für Bild­schir­me etwas ent­ge­gen­ge­wirkt. Letz­te­re kos­ten nun inkl USt. nur noch 11,00 statt bis­her 15,00 EUR.

    Prei­se NEU
    Lap­topEUR 55,00
    PCEUR 27,50
    Bild­schirmEUR 11,00
    TabletEUR 33,00
    Dru­ckerEUR 33,00
    Ver­kaufs­zah­len im Jahr 2024
    Lap­top223 Stück
    PC66 Stück
    Bild­schirm60 Stück
    Tablet2 Stück
    Dru­cker8 Stück

    Allen Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen wün­schen wir schö­ne Fei­er­ta­ge
    und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

  • Infos aus dem Zen­tral­be­triebs­rat [11/2025]

    Infos aus dem Zen­tral­be­triebs­rat [11/2025]

    Ver­bes­se­rung von Arbeits­be­din­gun­gen und Entlohnung

    Ers­tes Gespräch mit LH Stv. Mag.a Haberlander

    Da die Arbeits­grup­pen ihre Auf­ga­ben erle­digt haben, fand am 9. Okto­ber das ers­te Gespräch zum The­ma Per­so­nal­aus­stat­tung und Ent­loh­nung in den oö Spi­tä­lern statt.  Die Gewerk­schaf­ten Youni­on, GÖD, vida und GpA set­zen sich dabei für eine Ver­bes­se­rung der Situa­ti­on von über 25.000 Beschäf­tig­ten ein.

    Mit dabei in der ers­ten Rei­he: Bran­ko Nova­ko­vić, Vor­sit­zen­der des Zen­tral­be­triebs­rats am KUK. „Gera­de in Kri­sen­zei­ten ist es wich­tig, kla­re Rege­lun­gen zur Per­so­nal­aus­stat­tung, Vor­hal­tung und Ent­loh­nung zu schaf­fen“, betont Nova­ko­vić und ergänzt: „Unse­re Spi­tä­ler müs­sen unter allen Umstän­den in der Lage sein, die not­wen­di­ge Ver­sor­gung für die ober­ös­ter­rei­chi­sche Bevöl­ke­rung sowohl quan­ti­ta­tiv als auch qua­li­ta­tiv sicher­zu­stel­len.“ Gera­de durch die tra­gi­schen Ereig­nis­se der letz­ten Tage hat die­se, bereits Mit­te Okto­ber getrof­fe­ne Aus­sa­ge, noch an Bedeu­tung gewonnen.

    Des­halb soll­ten wir kei­ne Zeit ver­lie­ren: Die bereits ver­ein­bar­te Per­so­nal­da­ten­er­he­bung in den Spi­tä­lern ist zu prio­ri­sie­ren, damit sich die Sozi­al­part­ner wie­der rasch am Ver­hand­lungs­tisch tref­fen können.


    Lohn­steu­er für Son­der- und “Nach­zah­lun­gen”

    Kommt es zu einer höhe­ren Belas­tung durch die Lohn­steu­er bei Aus­zah­lung von Nach­zah­lun­gen und Son­der­zah­lung im sel­ben Monat?

    Vie­le unse­rer Beschäf­tig­ten glau­ben, dass eine Nach­zah­lung im sel­ben Monat wie das 13. oder 14. Gehalt zu einer höhe­ren Steu­er­be­las­tung führt. Das ist jedoch nicht kor­rekt. Son­der­zah­lun­gen (wie Urlaubs- und Weih­nachts­geld) wer­den in Öster­reich begüns­tigt besteu­ert – unab­hän­gig davon, ob im sel­ben Monat eine Nach­zah­lung erfolgt. Die Besteue­rung der Son­der­zah­lun­gen erfolgt, soweit sie das Jah­res­sechs­tel nicht über­schrei­ten, nach fixen Steu­er­sät­zen: die ers­ten 620 € sind steu­er­frei; für die nächs­ten 24.380 € fällt ein Steu­er­satz von 6 % an. Dar­über hin­aus gel­ten gestaf­fel­te höhe­re Sät­ze. Nach­zah­lun­gen wer­den getrennt davon als lau­fen­der Bezug behan­delt, der die Besteue­rung der Son­der­zah­lung nicht direkt beeinflusst.

  • Infos aus dem Zen­tral­be­triebs­rat [Son­der­aus­ga­be 10/2025] – Schwer­ar­beit Pflege

    Infos aus dem Zen­tral­be­triebs­rat [Son­der­aus­ga­be 10/2025] – Schwer­ar­beit Pflege

    Schwer­ar­beits­pen­si­on für Pfle­ge­kräf­te fix ab 2026: Eck­punk­te der Novel­le der Schwer­ar­beits­ver­ord­nung zur erwei­ter­ten Ein­be­zie­hung von Pflegekräften

    Nach der Ankün­di­gung zur Schaf­fung eines erleich­ter­ten Zugangs zur Schwer­ar­beits­pen­si­on für Pfle­ge­kräf­te im Früh­jahr hat der Minis­ter­rat am 21.10.2025 die dazu not­wen­di­ge Ände­rung der Schwer­ar­beitsV beschlos­sen, die mit 01.01.2026 in Kraft tritt. 

    Kon­kret erge­ben sich dar­aus fol­gen­de Änderungen: 

    Der bis­her (und noch bis 31.12.2025) in Gel­tung ste­hen­de Schwer­ar­beits­tat­be­stand des § 1 Abs 1 Z 5 wird inso­fern modi­fi­ziert als das Erfor­der­nis eines „beson­de­ren Behand­lungs- und Pfle­ge­be­darfs“ der betreu­ten Men­schen ent­fällt. Damit ist jede berufs­be­dingt aus­ge­üb­te Pfle­ge in den nun­mehr in Z 5 genann­ten Pfle­ge­be­ru­fen der Pfle­ge­as­sis­tenz, Pfle­ge­fach­as­sis­tenz und des geho­be­nen Diens­tes für Gesund­heits- und Kran­ken­pfle­ge (und jener Berufs­grup­pen, deren Aus­bil­dung eines die­ser Berufs­bil­der mit­um­fasst wie zB FSB‑A) unab­hän­gig vom betreu­ten Patient:innengut grund­sätz­lich als Schwer­ar­beit iSd Ver­ord­nung einzustufen. 

    Ande­res gilt, sofern die tat­säch­li­che Pfle­ge­tä­tig­keit im unmit­tel­ba­ren Kon­takt mit den pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­so­nen nicht über­wie­gend aus­ge­übt wird, son­dern etwa Ver­wal­tungs­tä­tig­kei­ten mehr als 50 % der Arbeits­zeit einnehmen. 


    Zusätz­lich wird für den Schwer­ar­beits­tat­be­stand der Z 5 auch eine spe­zi­fi­sche Neu­de­fi­ni­ti­on des Schwer­ar­beits­mo­nats ein­ge­führt: Wer­den Pfle­ge­tä­tig­kei­ten iSd Z 5 im Schicht­dienst aus­ge­übt, reicht künf­tig die Erbrin­gung der Tätig­keit an 12 Tagen (anstatt 15) im Kalen­der­mo­nat, für das Vor­lie­gen eines Schwerarbeitsmonats.

    Ob damit auch ein Wech­sel zwi­schen Tag- und Nacht­diens­ten erfor­der­lich ist oder zB auch die exklu­si­ve Leis­tung 12-stün­di­ger Tag­schich­ten im Rah­men eines gene­rell bestehen­den 2‑Schichtbetriebs aus­reicht, ist anhand des Wort­lauts der Ver­ord­nung nicht ein­deu­tig zu beant­wor­ten und wird letzt­lich von Gerich­ten zu beur­tei­len sein.

    Fehlt es an der Ein­glie­de­rung in ein Schicht­dienst-Sys­tem, ist wohl wei­ter­hin eine Erbrin­gung der Tätig­keit an 15 Arbeits­ta­gen im Kalen­der­mo­nat erforderlich. 

    Auf die Dau­er der am jewei­li­gen Tag erbrach­ten Arbeits­zeit kommt es – wie bis­her – dabei nicht an; 12-Stun­den-Diens­te, die einen kalen­der­mä­ßi­gen Datums­wech­sel beinhal­ten, zäh­len wei­ter­hin als ein ein­heit­li­cher Dienst und damit bloß als ein „Tag“ iSd Verordnung. 

    In die­sem Sin­ne kön­nen auch teil­zeit­be­schäf­tig­te Pfle­ge­kräf­te Schwer­ar­beits­mo­na­te nach dem neu­ge­form­ten Schwer­ar­beits­tat­be­stand erwer­ben. Die bis­he­ri­ge Judi­ka­tur des OGH (insb OGH 13.4.2016, 10 ObS 23/16d und 10.5.2016, 10 ObS 30/16h), wonach bei Teil­zeit­be­schäf­tig­ten aber auch die Rela­ti­on zwi­schen Belas­tungs- und Erho­lungs­pha­sen zu berück­sich­ti­gen und damit zur Erfül­lung des Tat­be­stands eine unge­fäh­re Unter­gren­ze bei 50 % der Nor­mal­ar­beits­zeit anzu­le­gen ist, bleibt von die­ser Novel­le aber eben­falls unberührt. 


    Die sons­ti­gen Vor­aus­set­zun­gen zur Inan­spruch­nah­me der Schwer­ar­beits­pen­si­on blei­ben eben­so unver­än­dert. Erfor­der­lich sind dafür: 

    • 540 Ver­si­che­rungs­mo­na­te (45 Jah­re) und 
    • zumin­dest 120 Schwer­ar­beits­mo­na­te (10 Jah­re) in den letz­ten 240 Kalen­der­mo­na­ten (20 Jah­re) vor dem Stichtag 

    Mit betriebs­rät­li­chen Grüßen

    Bran­ko Novakovic

    Vor­sit­zen­der

    &

    Ser­ge Weis

    Stv. Vor­sit­zen­der

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  • Infos aus dem Zen­tral­be­triebs­rat [10/2025]

    Infos aus dem Zen­tral­be­triebs­rat [10/2025]

    Lohn­ab­schluss für die nächs­ten drei Jah­re (2026 – 2028)

    Die Gehäl­ter wer­den stei­gen. Real­lohn­ver­lus­te sind jedoch trotz leich­ter sozia­ler Staf­fe­lung – abhän­gig von der Infla­ti­ons­ent­wick­lung – in den nächs­ten Jah­ren wahrscheinlich

    Nach dem Lohn­ab­schluss der Metall­in­dus­trie war auch beim Öffent­li­chen Dienst nichts Gutes zu erwar­ten. Seit ges­tern ist es fix. Unse­re Gehäl­ter wer­den erhöht – aber nicht so wie es die Gewerk­schaf­ten im ver­gan­ge­nen Jahr mit der Regie­rung ver­ein­bart hat­ten. Zwar wird es 2027 und 2028 kei­ne, – zunächst ja in Aus­sicht gestell­ten – Null­lohn­run­den geben, doch die Erhö­hun­gen fal­len deut­lich gerin­ger aus, als erhofft. Im Jahr 2026 erfolgt die bereits ver­ein­bar­te Erhö­hung um 3,3%, wel­che jedoch um ein hal­bes Jahr ver­zö­gert wird. 2027 und 2028 fol­gen unab­hän­gig von der Infla­ti­on staf­fel­wirk­sa­me Fixbeträge.

    So sehen die geplan­ten Erhö­hun­gen im Detail aus:

    ab 1.7.2026ab 1.8.2027ab 1.9.2028
    alle Gehäl­ter
    +3,3%
    bis 3.010 €
    +58,3 €
    bis 3.068,3 €
    +59,2 €
     3.010,1 – 6.163,0€
    +40,4 €
    3.068,4 – 4.311,0 €
    +45,2€
     ab 6.163,1
    +20,6 €
    4.311,1 – 6.203,4 €
    +33,2€
      ab 6.203,5 €
    +21,2€
    Zula­gen
     +3,3%
    Zula­gen
    +1 %
    Zula­gen
    +1%

    Ob die­se Ver­ein­ba­rung hält, wird vor allem von der Infla­ti­on abhän­gen. Soll­te sie wesent­lich über den erwar­te­ten 1,6 % im Jahr 2026 lie­gen, wird die­ses Paket wie­der auf­ge­schnürt wer­den müs­sen – dann jedoch durch die Gewerk­schaf­ten. Mit dem ers­ten his­to­ri­schen Auf­schnü­ren eines bereits ver­ein­bar­ten Gehalts­pa­kets wur­de der Weg von Plan­bar­keit und Sicher­heit ver­las­sen – und eine Büch­se geöff­net. Ob es sich dabei um die sprich­wört­li­che Büch­se der Pan­do­ra han­delt, wird sich in einem Jahr zeigen.

    Mehr Details zum Gehalts­ab­schluss unter: Gehalts­ver­hand­lun­gen (youni​on​.at)

  • Infos aus dem Zen­tral­be­triebs­rat [07/2025]

    Infos aus dem Zen­tral­be­triebs­rat [07/2025]

    Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen und Entlohnung

    Die Berich­te der Arbeits­grup­pen lie­gen vor

    Unse­re kon­ti­nu­ier­li­che Arbeit an den Ver­bes­se­run­gen der Arbeits­be­din­gun­gen und Ent­loh­nung geht wei­ter. Die Arbeits­grup­pen haben ihre Arbeit erle­digt und die Gewerk­schaf­ten haben das Land OÖ auf­ge­for­dert, die des­be­züg­li­chen Gesprä­che auf Basis der in den Arbeits­grup­pen erar­bei­te­ten Zah­len, Daten und Fak­ten fort­zu­set­zen. Die wich­tigs­ten Neu­ig­kei­ten aus der Arbeits­grup­pen sind:

    Die Ent­loh­nungs­si­tua­ti­on in den aus­ge­wähl­ten Berufs­grup­pen im Ver­gleich zu den Jah­ren 2015 und 2020 ist um eini­ges bes­ser. Den­noch ist die Bezah­lung in der Pfle­ge (DGKP, MTD, Heb­am­men, PFA, PA) und in eini­gen ande­ren Berufs­grup­pen wie zB bei Tisch­lern und ange­lern­ten Arbei­tern in OÖ im Ver­gleich zu ande­ren Bun­des­län­dern nach wie vor unter­durch­schnitt­lich. Um das obers­te Drit­tel der Bun­des­län­der in die­sen Gebie­ten zu errei­chen, wäre eine wei­te­re Gehalts­re­form in Form einer Anhe­bung der Gehäl­ter für aus­ge­wähl­te Berufs­grup­pen von min­des­tens 5 % erfor­der­lich. Drin­gen­der Hand­lungs­be­darf ist bei der Nacht­dienst­zu­la­ge gege­ben. Eine Erhö­hung um mehr als 20 % ist hier längst überfällig. 

    Was die Per­so­nal­aus­stat­tung der Fonds­spi­tä­ler betrifft, wur­de fest­ge­stellt, dass die Aus­falls­zei­ten zuge­nom­men haben. Die zur Ver­fü­gung ste­hen­de Net­to-Arbeits­zeit ist in Rea­li­tät viel nied­ri­ger als bis­her ange­nom­men, im Extrem­fall bis zu 100 Stun­den – sie liegt also auf das Jahr betrach­tet bei 1.500 Std. statt bei den bis­her ange­nom­me­nen 1.600 Std. (Voll­zeit). Ein zwin­gen­der Grund mehr, unse­re aktu­el­le Per­so­nal­be­rech­nung neu zu denken.

    Dass sich nun auch was tut, zeigt der Start des Pro­jekts zur Imple­men­tie­rung der Soft­ware zur stra­te­gi­schen Per­so­nal­pla­nung und-steue­rung (DaphOS) in der OOEG und der KUK. Am 25.07.2025 fand die Kick-Off Sit­zung des Len­kungs­aus­schus­ses statt. Wir hof­fen, dadurch eine ver­nünf­ti­ge Grund­la­ge für zukünf­ti­ge Dis­kus­sio­nen über die Per­so­nal­aus­stat­tung in den Fonds­spi­tä­lern zu bekommen.


    Mitarbeiter:innen-Rabatte bei Lin­zer Optikern

    Nach der Orga­ni­sa­ti­on der erfolg­rei­chen Bril­len-Ver­kaufs­ak­ti­on im Juni, ist es uns nun­mehr auch gelun­gen, ein Dau­er­an­ge­bot für KUK-Mitarbeiter:innen bei zwei Lin­zer Opti­ker aus­zu­han­deln: Mitarbeiter:innen der KUK erhal­ten nach Vor­la­ge ihres Mitarbeiter:innenausweises 15 % Rabatt bei Stil Augen­op­tik und Stütz Optik.

    Nähe­re Infor­ma­tio­nen und Kon­takt­da­ten der Opti­ker fin­den sich hier.

  • Infos aus dem Zen­tral­be­triebs­rat [06/2025]

    Infos aus dem Zen­tral­be­triebs­rat [06/2025]

    Indi­vi­du­el­le Aus­zah­lungs­gren­ze festlegen

    ACHTUNG: am 30.06. läuft die Frist für die Fest­le­gung der indi­vi­du­el­len Aus­zah­lungs­gren­ze aus

    In der nun seit 1.1.2025 gül­ti­gen Betriebs­ver­ein­ba­rung Arbeits­zeit für die MA bei Dienst­pla­nung (aus­ge­nom­men Ärzt:innen) wur­de unter Punkt 6.4. Abs 4 fest­ge­legt, dass die indi­vi­du­el­le Aus­zah­lungs­gren­ze von 40 Std. auf (0/20/60 oder 80 Stun­den) ein­ma­lig mit­tels schrift­li­chem Antrag bis zum 30. Juni 2025 geän­dert wer­den kann. Das soll­te man lie­ber nicht ver­ges­sen, denn erst mit der Ein­füh­rung der neu­en OnDu­ty Dienst­plan­soft­ware für alle Bediens­te­ten wird es dann wie­der eine der­ar­ti­ge Mög­lich­keit geben (dann aber im Rah­men der Selbst­ver­wal­tung und jedes Jahr aufs Neue).

    Es genügt, dass die gewünsch­te Gren­ze der/dem Lei­ten­den der Abtei­lung mit­ge­teilt wird. Sie küm­mern sich um eine schrift­li­che Mit­tei­lung an die Zeit­wirt­schaft. Die Gren­ze ist dann für die Aus­zah­lung der Über­stun­den am Ende des zwei­ten Durch­rech­nungs­zeit­raums am 31.08.2025 wirksam.

    Die Aus­wir­kun­gen die­ser Gren­ze sind nicht zu ver­nach­läs­si­gen.
    Jede Plus-Stun­de wird zu den Abrech­nungs­zeit­punk­ten mit dem ÜStd-Zuschlag (der­zeit noch für TZ und VZ MA in der Höhe unter­schied­lich) bewer­tet. Die Aus­zah­lung erfolgt, wenn der Stand auf die­sem Zeit­kon­to 0, 20, 40, 60 oder 80 Std. über­schrit­ten wird. Jede/r hat es daher selbst in der Hand, zwi­schen Frei­zeit und finan­zi­el­ler Abgel­tung zu wählen.


    Güns­ti­ge Steu­er­be­ra­tung für KUK-Mitarbeiter:innen

    Ein beson­de­res Ange­bot für unse­re Mitarbeiter:innen: pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung bei der Arbeitnehmerveranlagung

    • Kos­ten­frei­es Erst­ge­spräch und steu­er­li­cher Sta­tus Quo Check der letz­ten 5 Veranlagungsjahre
    • Bera­tungs­ter­min optio­nal per­sön­lich – in den Räum­lich­kei­ten des Zen­tral­be­triebs­ra­tes am MC und NMC oder via Teams
    • Pau­schal­ho­no­rar pro Jahr: 180 EUR inkl. USt. (beinhal­tet sämt­li­che Tätig­kei­ten inkl. Pend­ler­be­rech­nung und Bescheid­kon­trol­le. Bei Spe­zi­al­fäl­len sepa­ra­te Vereinbarung/Verrechnung nach Zeitaufwand)
    • 25 % Ermä­ßi­gung, wenn die Arbeit­neh­mer­ver­an­la­gung für mehr als 1 Jahr erle­digt wer­den darf

    Kon­takt:

    Mari­an­ne Schach­ner, MSc
    Mobil: +43 664 75 10 40 54
    Email: bilanzbuchhaltung_​schachner@​gmx.​at

  • Infos aus dem Zen­tral­be­triebs­rat [05/2025]

    Infos aus dem Zen­tral­be­triebs­rat [05/2025]

    Rol­len­de Engel

    Cha­ri­ty Run mit Betei­li­gung unse­rer Kolleg:innen

    Zwi­schen dem 25. und 27.04. ver­an­stal­te­te der Ver­ein „Rol­len­de Engel“ die­ses Jahr wie­der sei­nen mitt­ler­wei­le eta­blier­ten „Vir­tu­al Cha­ri­ty Run“. 22 der 8.400 Teilnehmer:innen sind dabei auch offi­zi­ell als Mitarbeiter:innen der KUK ange­tre­ten und haben den Ver­ein damit in sei­nem Enga­ge­ment für schwer­kran­ke Men­schen unter­stützt. Eini­ge von ihnen haben uns auch Fotos von ihrer Teil­nah­me zukom­men las­sen, die wir hier ger­ne präsentieren.

    Die „rol­len­den Engel“ erfül­len schwer­kran­ken Men­schen ehren­amt­lich ihre letz­ten Wün­sche, die von der Ermög­li­chung von letz­ten Besu­chen der Fami­lie im häus­li­chen Umfeld über ein simp­les Eis­essen mit den Brü­dern am Matt­see bis hin zum schon immer ersehn­ten Kon­zert­be­such rei­chen. Zur Erfül­lung die­ser Wün­sche sind die „rol­len­den Engel“ auf Spen­den angewiesen.

    Nähe­re Infor­ma­tio­nen zur Spen­den­mög­lich­keit fin­den sich unter https://​www​.rol​len​de​-engel​.at/​#​s​p​e​nde.


    Son­nen­bril­len-Ver­kauf im KUK

    Ver­güns­tig­te Mar­ken­son­nen­bril­len für Mitarbeiter:innen

    Die Fir­ma “Opti­cal X Chan­ge” bie­tet für Mitarbeiter:innen der KUK pro­fes­sio­nel­le Bera­tung und den Ver­kauf von über 700 Son­nen­bril­len nam­haf­ter Mar­ken zu stark redu­zier­ten Prei­sen an. Auch Red Bull Spect Ski­bril­len sind erhält­lich. Die Ver­kaufs­ak­ti­on fin­det statt am

    • Neu­ro­med Cam­pus: am Mitt­woch, 04.06.2025 von 10:00 bis 14:00 im Mehr­zweck­saal neben der Küche
    • Med Cam­pus: am Frei­tag, 13.06.2025 von 10:00 bis 16:00 im Mehr­zweck­saal Bau A

    Der Fly­er zur Ver­kaufs­ak­ti­on ist hier abruf­bar.

  • Infos aus dem Zen­tral­be­triebs­rat [04/2025]

    Infos aus dem Zen­tral­be­triebs­rat [04/2025]

    Noch eine Ungleich­heit weniger

    MTF Kolleg:innen im Gehalts­sche­ma NEU wer­den ab 1.7.2025 in FL/LD 16 eingestuft

    Es sind acht Mona­te ver­gan­gen seit wir die­sen Unter­schied in der Ent­loh­nung zwi­schen den oö Ordens­kran­ken­häu­sern und dem Kep­ler Uni­kli­ni­kum ent­deckt haben. Das haben wir direkt im Gesprä­chen mit KUK und OÖG Geschäfts­füh­rer Dr. Har­non­court und selbst­ver­ständ­lich in allen Gre­mi­en bis zum Auf­sichts­rat kri­ti­siert und eine Anglei­chung ver­langt. Nun ist es so weit: Uns wur­de bestä­tigt, dass MTF Kolleg:innen in KUK und OÖG im Gehalts­sche­ma NEU ab 1.7.2025 wie ihre Ordenskolleg:innen in LD/FL 16 ein­ge­reiht wer­den. Auch wenn in die­sem Fall nur 10 Kolleg:innen, acht am MC und 2 am NMC, davon betrof­fen sind ist das nicht weni­ger wichtig.

    Wir erin­nern dar­an, dass es für die Kolleg:innen im Sche­ma ALT jeder­zeit mög­lich ist, in das Gehalts­sche­ma NEU zu wech­seln. Das ist jedoch in sel­tens­ten Fäl­len emp­feh­lens­wert, weil die Ent­loh­nung im Sche­ma ALT nach 20 und mehr Dienst­jah­ren wesent­lich bes­ser ist als im Gehalts­sche­ma NEU.


    Über­stun­den­zu­schlä­ge bei Teilzeit

    Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung aber noch nicht am Ziel

    Das Land OÖ scheint zumin­dest hin­sicht­lich der Abgel­tung von Mehr­leis­tun­gen mit „aty­pi­scher Lage“ eben­falls mitt­ler­wei­le einen Anglei­chungs­be­darf zu sehen. Wir bemü­hen uns um rasche Umset­zung auch in der KUK und wer­den dar­über hin­aus wei­ter eine voll­stän­dig dis­kri­mi­nie­rungs­freie Abgel­tung von Mehr­leis­tun­gen for­dern. Unse­rer Ansicht nach ergibt sich nicht nur aus der natio­na­len Judi­ka­tur des OGH ein Gebot der Anglei­chung die­ser Zuschlä­ge: Der EuGH hat in sei­nen jüngs­ten Ent­schei­dun­gen (ver­ein­facht aus­ge­drückt) in ähn­li­chen Zuschlags­ge­stal­tun­gen eine unzu­läs­si­ge Dis­kri­mi­nie­rung auf­grund des Geschlechts ver­or­tet, da Teil­zeit­be­schäf­ti­gung nach wie vor über­wie­gend von Frau­en aus­ge­übt wird.


    Fro­he Ostern

    Allen unse­rer Kolleg:innen wünscht das Team des Zen­tral­be­triebs­ra­tes schö­ne Feiertage!

  • Infos aus dem Zen­tral­be­triebs­rat [03/2025]

    Infos aus dem Zen­tral­be­triebs­rat [03/2025]

    Gute Nach­rich­ten für Teil­zeit MA

    Ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung in Sachen dis­kri­mi­nie­rungs­frei­er Überstundenabgeltung

    In einem Rund­schrei­ben an die Gemein­den und Gemein­de­ver­bän­de hat das Amt der Oö. Lan­des­re­gie­rung in einem ers­ten Schritt ein­zel­nen Judi­ka­ten des OGH, VfGH und EuGH Rech­nung getragen.

    Kon­kret sol­len nach den Aus­füh­run­gen die­ses Schrei­bens Dienst­ver­rich­tun­gen an Sonn- und Fei­er­ta­gen, wäh­rend der gesetz­li­chen Nacht­stun­den sowie an Sams­ta­gen und außer­halb des Dienst­zeit­rah­mens bzw außer­halb des für ver­gleich­ba­re Voll­zeit­be­schäf­tig­te gel­ten­den Nor­mal­dienst­plans für Teil­zeit­be­schäf­tig­te mit den glei­chen Zuschlä­gen wie für Voll­zeit­be­schäf­tig­te abge­gol­ten werden.

    Mit einer der­ar­ti­gen Gleich­stel­lung der Zuschlä­ge für Über­stun­den, die eine von der „regu­lä­ren“ Arbeits­zeit abwei­chen­de Lage auf­wei­sen, wäre zumin­dest ein ers­ter Schritt in Rich­tung einer dis­kri­mi­nie­rungs­frei­en Abgel­tung von Mehr­leis­tun­gen für unse­re teil­zeit­be­schäf­tig­ten Kolleg:innen erreicht. Wir wer­den des­halb eine rasche Umset­zung auch für die Mitarbeiter:innen der KUK einfordern.

    Am Ziel sind wir damit jedoch lei­der noch nicht ange­kom­men. Die jüngs­te Recht­spre­chung des EuGH (wie etwa die E in der Rs Luft­han­sa City-Line) neh­men wir trotz die­ses Zwi­schen­er­folgs wei­ter­hin zum Anlass, auf eine voll­um­fäng­li­che Gleich­stel­lung der Zuschlä­ge für Teil­zeit­be­schäf­tig­te zu bestehen.


    Wochen­ru­he (WR) ersetzt Ersatz­ru­he­tag (ET)

    Glei­che Regeln, ande­re Bezeichnung

    Auch im Régime der neu­en Betriebs­ver­ein­ba­rung Arbeits­zeit für den Bereich der Dienst­pla­nung muss für den nor­ma­len Ein­satz des MA an einem Sonn­tag oder Fei­er­tag ein Ersatz­ru­he­tag geplant wer­den. Nur das Kür­zel hat sich geän­dert und lau­tet nun WR (Wochen­ru­he). Laut Aus­kunft der Abtei­lung Zeit­wirt­schaft haben alle Lei­ten­den die­se Infor­ma­ti­on bereits erhalten.

  • Infos aus dem Zen­tral­be­triebs­rat [02/2025]

    Infos aus dem Zen­tral­be­triebs­rat [02/2025]

    Betriebs­ver­ein­ba­run­gen und Sonderregelungen

    Eine Viel­zahl von Son­der­re­ge­lun­gen wur­de durch die Umset­zung der neu­en Betriebs­ver­ein­ba­rung Arbeits­zeit sichtbar

    Eines möch­ten wir hier klar­stel­len. Was mit dem Dienst­ge­ber im Rah­men der Ver­hand­lun­gen zur BV Arbeits­zeit defi­ni­tiv nicht ver­ein­bart wur­de, ist das Aus­lau­fen aller in den ver­gan­ge­nen Jah­ren ver­ein­bar­ten Son­der­re­ge­lun­gen in ein­zel­nen Bereichen.

    Bei­spiel 1: Mit den MA, die grund­sätz­lich Mon­tag bis Frei­tag arbei­ten, wur­de münd­lich oder schrift­lich ver­ein­bart, dass sie vier Stun­den zusätz­lich am Sams­tag arbei­ten. Die­se Stun­den wur­den ihnen, egal ob Voll­zeit oder Teil­zeit, mit einem 50% Zuschlag abgegolten.

    Bei­spiel 2: Mit den MA einer Abtei­lung wur­de gene­rell ver­ein­bart, dass sie ihre ÜSt. mit den ent­spre­chen­den Zuschlä­gen in der Zeit abge­gol­ten bekommen.

    Da es sich um Son­der­re­ge­lun­gen han­delt, ist es nicht mög­lich pau­schal zu sagen, dass der Dienst­ge­ber oder die MA die­se Ver­ein­ba­run­gen ein­sei­tig auf­kün­di­gen kön­nen. Lei­der sind wir aktu­ell mit der Bewer­tung von eini­gen sol­cher Rege­lun­gen kon­fron­tiert, weil der Dienst­ge­ber die Ein­füh­rung der neu­en BV Arbeits­zeit zum Anlass genom­men hat, davon abzu­wei­chen. Wir sind sehr bemüht die Fäl­le so schnell wie mög­lich zu bear­bei­ten und bit­ten um Geduld und Ver­ständ­nis, dass es unter Umstän­den etwas län­ger dau­ern wird.

    Noch etwas: Ob ein Bereich wie z.B. eine Ambu­lanz 8, 12, 16 oder 24 Std. besetzt wer­den muss, regelt die BV Arbeits­zeit nicht. Oft wird ver­sucht, die Ver­än­de­rung der Ambu­lanz­zeit (ins­be­son­de­re eine Ver­län­ge­rung um eine hal­be Stun­de) durch die neue BV zu recht­fer­ti­gen. Auch hier ist ganz klar, dass die­se Ände­run­gen aus vie­len Grün­den not­wen­dig sein kön­nen, wegen neu­en BV aber defi­ni­tiv nicht.


    Anmel­dun­gen zum Linz Marathon

    Wir erin­nern dar­an, dass Anmel­dun­gen für den dies­jäh­ri­gen Linz Mara­thon noch bis 28.02.2025 um 12 Uhr mög­lich sind

    Link zur Anmel­dung: www​.zbrkuk​.at