Ja, es sind keine leichten Zeiten. Alle spüren das und die Stimmung ist gedrückt. Manchmal kommt einem vor, für jedes gelöste Problem tauchen zwei neue auf. Teilweise wird das schon stimmen, aber sollen wir deswegen aufgeben?
Natürlich nicht, denn es wird mit der Zeit besser. Es wird deswegen besser, weil wir alle daran arbeiten und wollen, dass es besser wird. Wir wollen keine lange Wartezeiten für unsere Patient:innen, wir wollen keine gesperrten OPs. Wir wollen zeigen, dass wir wirklich gut sind, in dem was wir tun.
Damit das gelingt, müssen wir aber mehr werden – und das muss absolute Priorität haben. Wenn wir schon gute Mitarbeiter:innen finden, die bei uns arbeiten möchten, müssen wir ihnen das auch innerhalb kürzester Zeit ermöglichen.
Alle Hürden, die einem Personalaufbau im Weg stehen, sind schonungslos anzusprechen und zu beseitigen. Eine „Taskforce Personal“ mit den Vertreter:innen der Personalabteilung, Direktion und Arbeitnehmer:innen-Vertretung wäre dafür vielleicht angebracht, meint ihr nicht auch?
Unterstützung für unsere Kolleg:innen in Salzburg
Im Gesundheits- und Sozialbereich erhebt sich Widerstand gegen massive Einsparungen
Die in Salzburg regierende ÖVP/FPÖ-Regierung hat sich für massive finanzielle Einschnitte im Gesundheits- und Sozialbereich entschieden. Ein Bereits unter LH Haslauer ausverhandeltes Gehaltspaket für die Beschäftigten wurde kurzerhand zurückgezogen und der EEZG (bzw nunmehr PFG) Pflegezuschlag (in Salzburg 170 EUR) aufgrund von Budgetnöten gestrichen. Die Betriebsrät:innen der Salzburger Landeskrankenhäuser liefen dagegen gemeinsam mit den Gewerkschaften GÖD, younion, vida und GPA Sturm – und das nicht ohne Erfolg: LH Karoline Edtstadler gab bekannt, den Pflegezuschlag noch bis Juni 2026 auszahlen zu wollen. Das ist ein Etappensieg für die Arbeitnehmervertretung und es freut uns sehr, dass auch wir beim Demonstrationszug am 25.11. dabei sein konnten, um die Kolleg:innen in Salzburg zu unterstützen. Bei uns sind bereits ausverhandelte Pakete nicht in Gefahr. LH Stv. Christine Haberlander hat darüber hinaus bereits im Oktober angekündigt, die Auszahlung des Pflegezuschlags nicht infrage stellen zu wollen, solange die Finanzierung durch den Bund sichergestellt ist.
SALK Zentralbetriebsratsvorsitzende Sabine Gabath mit 16.000 der insgesamt 75.000 Unterschriften gegen das Sparpaket
Anmeldung zum Linz Marathon 2026
Die KUK unterstützt Läufer:innen auch im kommenden Jahr mit der Übernahme der Startgebühr
Auch beim nächsten Linz Marathon wird die KUK wieder die Startgebühr für teilnehmende Mitarbeiter:innen übernehmen und KUK-Laufshirts zur Verfügung stellen. Die Anmeldung erfolgt auch heuer wie gewohnt über das Büro des Zentralbetriebsrats. Das Anmeldeformular isthier ab sofort abrufbar. Die Frist zur Anmeldung läuft bis 28.02.2026.
Altersteilzeit, Teilpension, Schwerarbeitspension – Save the Date
In Informationsveranstaltungen des ZBR werden eure Fragen zu den Neuerungen im Pensionsrecht beantwortet
Da unsere Betriebsräte und unser Zentralbetriebsrat zu den Themen der Altersteilzeit NEU, Details zur Schwerarbeitspension (insb in der Pflege), Teilpension und das Arbeiten in der Pension in letzer Zeit mit vielen Fragen konfrontiert waren, haben wir uns entschieden, dazu zwei Info-Veranstaltungen zu organisieren. Diese finden an folgenden Terminen, jeweils zwischen 14:00 und 15:30 Uhr statt:
Unsere Koll. Mag.a Magdalena Mißbichler, Juristin im Zentralbetriebsratsbüro der KUK, wird die Neuerungen präsentieren und auf die Fragen, die ad hoc dazu anfallen, eingehen. Wir hoffen, damit unseren Kolleg:innen helfen zu können, rechtzeitig fundierte Entscheidungen hinsichtlich ihres Übergangs in Ruhestand treffen zu können.
Preisänderung für IT-Altgeräte
Anfall der Umsatzsteuer in Höhe von 10% führt zu Preisänderungen bei Altgeräten
Obwohl es uns dank Einsicht und Entgegenkommen unseres Dienstgebers gelingt, die Mitarbeiterpreise für noch gut funktionierende Altgeräte seit Jahren stabil zu halten (und sie somit faktisch jedes Jahr billiger werden), sind wir gezwungen, ab sofort eine kleine Änderung vorzunehmen. Diese ergibt sich aus der Umsatzsteuerpflicht des Unternehmens. Dieser generellen Erhöhung wird durch den neuen, gesenkten Preis für Bildschirme etwas entgegengewirkt. Letztere kosten nun inkl USt. nur noch 11,00 statt bisher 15,00 EUR.
Preise NEU
Laptop
EUR 55,00
PC
EUR 27,50
Bildschirm
EUR 11,00
Tablet
EUR 33,00
Drucker
EUR 33,00
Verkaufszahlen im Jahr 2024
Laptop
223 Stück
PC
66 Stück
Bildschirm
60 Stück
Tablet
2 Stück
Drucker
8 Stück
Allen Kolleginnen und Kollegen wünschen wir schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Wir hatten vor, für diese Ausgabe unserer ZBR Info einen ganz anderen Kommentar zu veröffentlichen. Aus aktuellem Anlass erscheint letzterer aber nicht mehr passend. Denn inzwischen wurde bekannt, dass Dr. Harnoncourt unser Unternehmen vorzeitig verlassen wird.
Angesichts der Ereignisse der letzten Tage ist es verlockend, sich der Kritik an seiner Person und seiner Arbeit anzuschließen. Wir Betriebsrät:innen sind jedoch gewohnt, allen Mitarbeiter:innen gerade in schwierigen Zeiten beizustehen – in Momenten, in denen sprichwörtlich alle auf jemanden hintreten. Diesmal betrifft das unseren Geschäftsführer, Dr. Franz Harnoncourt.
Denken wir auch an das Positive, das er für die MA des KUK erreicht hat. Uns ist etwa gelungen, gemeinsam mit ihm die neuen Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit auszuhandeln. Zusätzlich profitieren MA mit Rufbereitschaftsdiensten, dank seiner Einsicht von einer dahingehend deutlich besseren Entlohnung. Und welcher Geschäftsführer hat überhaupt den Mut, sich vor die MA zu stellen, um sie vor Überlastung und Burnout zu schützen? Nach den erlebten Konsequenzen zu urteilen: so schnell wohl keiner.
Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Entlohnung
Erstes Gespräch mit LH Stv. Mag.a Haberlander
Da die Arbeitsgruppen ihre Aufgaben erledigt haben, fand am 9. Oktober das erste Gespräch zum Thema Personalausstattung und Entlohnung in den oö Spitälern statt. Die Gewerkschaften Younion, GÖD, vida und GpA setzen sich dabei für eine Verbesserung der Situation von über 25.000 Beschäftigten ein.
Mit dabei in der ersten Reihe: Branko Novaković, Vorsitzender des Zentralbetriebsrats am KUK. „Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig, klare Regelungen zur Personalausstattung, Vorhaltung und Entlohnung zu schaffen“, betont Novaković und ergänzt: „Unsere Spitäler müssen unter allen Umständen in der Lage sein, die notwendige Versorgung für die oberösterreichische Bevölkerung sowohl quantitativ als auch qualitativ sicherzustellen.“ Gerade durch die tragischen Ereignisse der letzten Tage hat diese, bereits Mitte Oktober getroffene Aussage, noch an Bedeutung gewonnen.
Deshalb sollten wir keine Zeit verlieren: Die bereits vereinbarte Personaldatenerhebung in den Spitälern ist zu priorisieren, damit sich die Sozialpartner wieder rasch am Verhandlungstisch treffen können.
Lohnsteuer für Sonder- und “Nachzahlungen”
Kommt es zu einer höheren Belastung durch die Lohnsteuer bei Auszahlung von Nachzahlungen und Sonderzahlung im selben Monat?
Viele unserer Beschäftigten glauben, dass eine Nachzahlung im selben Monat wie das 13. oder 14. Gehalt zu einer höheren Steuerbelastung führt. Das ist jedoch nicht korrekt. Sonderzahlungen (wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden in Österreich begünstigt besteuert – unabhängig davon, ob im selben Monat eine Nachzahlung erfolgt. Die Besteuerung der Sonderzahlungen erfolgt, soweit sie das Jahressechstel nicht überschreiten, nach fixen Steuersätzen: die ersten 620 € sind steuerfrei; für die nächsten 24.380 € fällt ein Steuersatz von 6 % an. Darüber hinaus gelten gestaffelte höhere Sätze. Nachzahlungen werden getrennt davon als laufender Bezug behandelt, der die Besteuerung der Sonderzahlung nicht direkt beeinflusst.
Schwerarbeitspension für Pflegekräfte fix ab 2026: Eckpunkte der Novelle der Schwerarbeitsverordnung zur erweiterten Einbeziehung von Pflegekräften
Nach der Ankündigung zur Schaffung eines erleichterten Zugangs zur Schwerarbeitspension für Pflegekräfte im Frühjahr hat der Ministerrat am 21.10.2025 die dazu notwendige Änderung der SchwerarbeitsV beschlossen, die mit 01.01.2026 in Kraft tritt.
Konkret ergeben sich daraus folgende Änderungen:
Der bisher (und noch bis 31.12.2025) in Geltung stehende Schwerarbeitstatbestand des § 1 Abs 1 Z 5 wird insofern modifiziert als das Erfordernis eines „besonderen Behandlungs- und Pflegebedarfs“ der betreuten Menschen entfällt. Damit ist jede berufsbedingt ausgeübte Pflege in den nunmehr in Z 5 genannten Pflegeberufen der Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (und jener Berufsgruppen, deren Ausbildung eines dieser Berufsbilder mitumfasst wie zB FSB‑A) unabhängig vom betreuten Patient:innengut grundsätzlich als Schwerarbeit iSd Verordnung einzustufen.
Anderes gilt, sofern die tatsächliche Pflegetätigkeit im unmittelbaren Kontakt mit den pflegebedürftigen Personen nicht überwiegend ausgeübt wird, sondern etwa Verwaltungstätigkeiten mehr als 50 % der Arbeitszeit einnehmen.
Zusätzlich wird für den Schwerarbeitstatbestand der Z 5 auch eine spezifische Neudefinition des Schwerarbeitsmonats eingeführt: Werden Pflegetätigkeiten iSd Z 5 im Schichtdienst ausgeübt, reicht künftig die Erbringung der Tätigkeit an 12 Tagen (anstatt 15) im Kalendermonat, für das Vorliegen eines Schwerarbeitsmonats.
Ob damit auch ein Wechsel zwischen Tag- und Nachtdiensten erforderlich ist oder zB auch die exklusive Leistung 12-stündiger Tagschichten im Rahmen eines generell bestehenden 2‑Schichtbetriebs ausreicht, ist anhand des Wortlauts der Verordnung nicht eindeutig zu beantworten und wird letztlich von Gerichten zu beurteilen sein.
Fehlt es an der Eingliederung in ein Schichtdienst-System, ist wohl weiterhin eine Erbringung der Tätigkeit an 15 Arbeitstagen im Kalendermonat erforderlich.
Auf die Dauer der am jeweiligen Tag erbrachten Arbeitszeit kommt es – wie bisher – dabei nicht an; 12-Stunden-Dienste, die einen kalendermäßigen Datumswechsel beinhalten, zählen weiterhin als ein einheitlicher Dienst und damit bloß als ein „Tag“ iSd Verordnung.
In diesem Sinne können auch teilzeitbeschäftigte Pflegekräfte Schwerarbeitsmonate nach dem neugeformten Schwerarbeitstatbestand erwerben. Die bisherige Judikatur des OGH (insb OGH 13.4.2016, 10 ObS 23/16d und 10.5.2016, 10 ObS 30/16h), wonach bei Teilzeitbeschäftigten aber auch die Relation zwischen Belastungs- und Erholungsphasen zu berücksichtigen und damit zur Erfüllung des Tatbestands eine ungefähre Untergrenze bei 50 % der Normalarbeitszeit anzulegen ist, bleibt von dieser Novelle aber ebenfalls unberührt.
Die sonstigen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Schwerarbeitspension bleiben ebenso unverändert. Erforderlich sind dafür:
540 Versicherungsmonate (45 Jahre) und
zumindest 120 Schwerarbeitsmonate (10 Jahre) in den letzten 240 Kalendermonaten (20 Jahre) vor dem Stichtag
Die Budgetkrise und Krise in Teilen der Industrie treffen unser Bundesland besonders stark. Anderseits bietet dies auch eine Chance für Veränderung. Es stimmt, dass nicht alle, die derzeit um ihre Jobs bangen, ihre Karriere in den oö Spitälern fortsetzen wollen oder können – manche jedoch mit Sicherheit schon.
Die Arbeitsbedingungen in den Spitälern haben sich bereits verbessert (z. B. Zeitbonus-Stunden bei langer Betriebszugehörigkeit) und weitere Verbesserungen sind in Arbeit. Auch die Entlohnung wurde in allen Bereichen durch zwei Gehaltspakete, 2015 und 2020, angehoben.
Jetzt ist ein guter Moment für berufliche Veränderungen – ob freiwillig oder notwendig. Unsere Spitäler und der gesamte Gesundheits- und Sozialbereich bieten sichere Arbeitsplätze und noch dazu eine sinnstiftende Tätigkeit, die wirklich etwas bewirkt.
Vielleicht ist jetzt ein guter Zeitpunkt, unseren Freunden und Bekannten davon zu erzählen – damit sie sich für uns entscheiden und wir mehr werden. Denn: „MEHR VON UNS. (ist) BESSER FÜR ALLE“
Lohnabschluss für die nächsten drei Jahre (2026 – 2028)
Die Gehälter werden steigen. Reallohnverluste sind jedoch trotz leichter sozialer Staffelung – abhängig von der Inflationsentwicklung – in den nächsten Jahren wahrscheinlich
Nach dem Lohnabschluss der Metallindustrie war auch beim Öffentlichen Dienst nichts Gutes zu erwarten. Seit gestern ist es fix. Unsere Gehälter werden erhöht – aber nicht so wie es die Gewerkschaften im vergangenen Jahr mit der Regierung vereinbart hatten. Zwar wird es 2027 und 2028 keine, – zunächst ja in Aussicht gestellten – Nulllohnrunden geben, doch die Erhöhungen fallen deutlich geringer aus, als erhofft. Im Jahr 2026 erfolgt die bereits vereinbarte Erhöhung um 3,3%, welche jedoch um ein halbes Jahr verzögert wird. 2027 und 2028 folgen unabhängig von der Inflation staffelwirksame Fixbeträge.
So sehen die geplanten Erhöhungen im Detail aus:
ab 1.7.2026
ab 1.8.2027
ab 1.9.2028
alle Gehälter +3,3%
bis 3.010 € +58,3 €
bis 3.068,3 € +59,2 €
3.010,1 – 6.163,0€ +40,4 €
3.068,4 – 4.311,0 € +45,2€
ab 6.163,1 +20,6 €
4.311,1 – 6.203,4 € +33,2€
ab 6.203,5 € +21,2€
Zulagen +3,3%
Zulagen +1 %
Zulagen +1%
Ob diese Vereinbarung hält, wird vor allem von der Inflation abhängen. Sollte sie wesentlich über den erwarteten 1,6 % im Jahr 2026 liegen, wird dieses Paket wieder aufgeschnürt werden müssen – dann jedoch durch die Gewerkschaften. Mit dem ersten historischen Aufschnüren eines bereits vereinbarten Gehaltspakets wurde der Weg von Planbarkeit und Sicherheit verlassen – und eine Büchse geöffnet. Ob es sich dabei um die sprichwörtliche Büchse der Pandora handelt, wird sich in einem Jahr zeigen.
Selten ärgern wir uns so sehr über Aussagen verschiedener Politiker:innen und Expert:innen wie über jene zum Thema Teilzeit in den letzten Tagen. Besonders die Aussage, dass Teilzeit „zu attraktiv“ ist, sorgt für Unmut.
Die Realität bei uns in der KUK ist schließlich diese: Die Mehrheit ist in Teilzeit, weil sie zuhause ihre Angehörigen pflegen, weil sie sich nebenberuflich weiterbilden, weil sie Kinderbetreuungspflichten haben, weil die Belastung in der Arbeit zu hoch ist, weil sie gerne mehr Stunden machen würden, ihnen das aber nicht genehmigt wird, usw.
Bevor Teilzeit weniger attraktiv gemacht wird und damit alldiejenigen bestraft werden, die sich ungewollt in der Situation befinden, Teilzeit arbeiten zu müssen, sollte zuerst über anderen Möglichkeiten nachgedacht werden. Zum Beispiel, wie man allen, die mehr arbeiten wollen, das ermöglichen könnte? Wie man Kinderbetreuungsangebote ausbauen könnte? Wie man Menschen die Pflege ihrer Angehörigen erleichtern könnte? Wie man Vollzeit attraktiver machen könnte? Ideen dazu gibt es genug. Wir stehen gerne für eine Diskussion darüber zur Verfügung.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Entlohnung
Die Berichte der Arbeitsgruppen liegen vor
Unsere kontinuierliche Arbeit an den Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und Entlohnung geht weiter. Die Arbeitsgruppen haben ihre Arbeit erledigt und die Gewerkschaften haben das Land OÖ aufgefordert, die desbezüglichen Gespräche auf Basis der in den Arbeitsgruppen erarbeiteten Zahlen, Daten und Fakten fortzusetzen. Die wichtigsten Neuigkeiten aus der Arbeitsgruppen sind:
Die Entlohnungssituation in den ausgewählten Berufsgruppen im Vergleich zu den Jahren 2015 und 2020 ist um einiges besser. Dennoch ist die Bezahlung in der Pflege (DGKP, MTD, Hebammen, PFA, PA) und in einigen anderen Berufsgruppen wie zB bei Tischlern und angelernten Arbeitern in OÖ im Vergleich zu anderen Bundesländern nach wie vor unterdurchschnittlich. Um das oberste Drittel der Bundesländer in diesen Gebieten zu erreichen, wäre eine weitere Gehaltsreform in Form einer Anhebung der Gehälter für ausgewählte Berufsgruppen von mindestens 5 % erforderlich. Dringender Handlungsbedarf ist bei der Nachtdienstzulage gegeben. Eine Erhöhung um mehr als 20 % ist hier längst überfällig.
Was die Personalausstattung der Fondsspitäler betrifft, wurde festgestellt, dass die Ausfallszeiten zugenommen haben. Die zur Verfügung stehende Netto-Arbeitszeit ist in Realität viel niedriger als bisher angenommen, im Extremfall bis zu 100 Stunden – sie liegt also auf das Jahr betrachtet bei 1.500 Std. statt bei den bisher angenommenen 1.600 Std. (Vollzeit). Ein zwingender Grund mehr, unsere aktuelle Personalberechnung neu zu denken.
Dass sich nun auch was tut, zeigt der Start des Projekts zur Implementierung der Software zur strategischen Personalplanung und-steuerung (DaphOS) in der OOEG und der KUK. Am 25.07.2025 fand die Kick-Off Sitzung des Lenkungsausschusses statt. Wir hoffen, dadurch eine vernünftige Grundlage für zukünftige Diskussionen über die Personalausstattung in den Fondsspitälern zu bekommen.
Mitarbeiter:innen-Rabatte bei Linzer Optikern
Nach der Organisation der erfolgreichen Brillen-Verkaufsaktion im Juni, ist es uns nunmehr auch gelungen, ein Dauerangebot für KUK-Mitarbeiter:innen bei zwei Linzer Optiker auszuhandeln: Mitarbeiter:innen der KUK erhalten nach Vorlage ihres Mitarbeiter:innenausweises 15 % Rabatt bei Stil Augenoptik und Stütz Optik.
Nähere Informationen und Kontaktdaten der Optiker finden sich hier.
Der Kampf um Gleichstellung der Überstundenzuschläge geht in die nächste Runde. Es ist uns zwar gelungen den Dienstgeber zumindest teilweise zu überzeugen, dass hier eine Änderung erforderlich ist, wir sind mit dem Ergebnis aber noch nicht ganz zufrieden.
Es ist ein Etappenerfolg, dass die ÜStd- Zuschläge außerhalb des Dienstzeitrahmens in der Betriebsvereinbarung Arbeitszeit (BV AZ) mit Gleitzeit und bei mehr als plus 25 Std. im Monat in der BV AZ bei Dienstplanung nun für alle Bediensteten gleichgestellt sind. Wir sind der Meinung, dass die ÜStd-Zuschläge für TZ und VZ generell und nicht nur in den beschriebenen Fällen anzugleichen sind. Diese Überzeugung beruht auf den letzten OGH und EuGH Entscheidungen.
Es ist zwar schade, dass wir uns mit dem Dienstgeber nicht einigen können, es ist aber auch nicht tragisch. Auslegungsunterschiede, die die geltende Rechtslage betreffen, sind in der Arbeitswelt durchaus üblich. Wir streben mit Hilfe der Arbeiterkammer ein Feststellungsverfahren an und werden die Entscheidung dann akzeptieren.
ACHTUNG: am 30.06. läuft die Frist für die Festlegung der individuellen Auszahlungsgrenze aus
In der nun seit 1.1.2025 gültigen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit für die MA bei Dienstplanung (ausgenommen Ärzt:innen) wurde unter Punkt 6.4. Abs 4 festgelegt, dass die individuelle Auszahlungsgrenze von 40 Std. auf (0/20/60 oder 80 Stunden) einmalig mittels schriftlichem Antrag bis zum 30. Juni 2025 geändert werden kann. Das sollte man lieber nicht vergessen, denn erst mit der Einführung der neuen OnDuty Dienstplansoftware für alle Bediensteten wird es dann wieder eine derartige Möglichkeit geben (dann aber im Rahmen der Selbstverwaltung und jedes Jahr aufs Neue).
Es genügt, dass die gewünschte Grenze der/dem Leitenden der Abteilung mitgeteilt wird. Sie kümmern sich um eine schriftliche Mitteilung an die Zeitwirtschaft. Die Grenze ist dann für die Auszahlung der Überstunden am Ende des zweiten Durchrechnungszeitraums am 31.08.2025 wirksam.
Die Auswirkungen dieser Grenze sind nicht zu vernachlässigen. Jede Plus-Stunde wird zu den Abrechnungszeitpunkten mit dem ÜStd-Zuschlag (derzeit noch für TZ und VZ MA in der Höhe unterschiedlich) bewertet. Die Auszahlung erfolgt, wenn der Stand auf diesem Zeitkonto 0, 20, 40, 60 oder 80 Std. überschritten wird. Jede/r hat es daher selbst in der Hand, zwischen Freizeit und finanzieller Abgeltung zu wählen.
Günstige Steuerberatung für KUK-Mitarbeiter:innen
Ein besonderes Angebot für unsere Mitarbeiter:innen: professionelle Unterstützung bei der Arbeitnehmerveranlagung
Kostenfreies Erstgespräch und steuerlicher Status Quo Check der letzten 5 Veranlagungsjahre
Beratungstermin optional persönlich – in den Räumlichkeiten des Zentralbetriebsrates am MC und NMC oder via Teams
Pauschalhonorar pro Jahr: 180 EUR inkl. USt. (beinhaltet sämtliche Tätigkeiten inkl. Pendlerberechnung und Bescheidkontrolle. Bei Spezialfällen separate Vereinbarung/Verrechnung nach Zeitaufwand)
25 % Ermäßigung, wenn die Arbeitnehmerveranlagung für mehr als 1 Jahr erledigt werden darf
Charity Run mit Beteiligung unserer Kolleg:innen
Zwischen dem 25. und 27.04. veranstaltete der Verein „Rollende Engel“ dieses Jahr wieder seinen mittlerweile etablierten „Virtual Charity Run“. 22 der 8.400 Teilnehmer:innen sind dabei auch offiziell als Mitarbeiter:innen der KUK angetreten und haben den Verein damit in seinem Engagement für schwerkranke Menschen unterstützt. Einige von ihnen haben uns auch Fotos von ihrer Teilnahme zukommen lassen, die wir hier gerne präsentieren.
Vergünstigte Markensonnenbrillen für Mitarbeiter:innen
Die Firma “Optical X Change” bietet für Mitarbeiter:innen der KUK professionelle Beratung und den Verkauf von über 700 Sonnenbrillen namhafter Marken zu stark reduzierten Preisen an. Auch Red Bull Spect Skibrillen sind erhältlich. Die Verkaufsaktion findet statt am
Neuromed Campus: am Mittwoch, 04.06.2025 von 10:00 bis 14:00 im Mehrzwecksaal neben der Küche
Med Campus: am Freitag, 13.06.2025 von 10:00 bis 16:00 im Mehrzwecksaal Bau A
Der Flyer zur Verkaufsaktion ist hier abrufbar.
Betriebsrat zu sein ist oft ein Knochenjob, und ein Knochenjob ist per Definition des Duden „eine besonders anstrengende, unangenehme oder undankbare Beschäftigung“. Anderseits bekommt man für den Einsatz oft auch Lob, Anerkennung und das Gefühl, etwas besonders Sinnvolles für seine Mitmenschen erreicht zu haben.
Leider stimmt das Verhältnis zwischen Beschwerden sowie Kritik und Lob bzw Anerkennung gerade für unsere nicht freigestellten Betriebsrät:innen oft nicht – und das gilt unabhängig von ihrer Fraktionszugehörigkeit. Sie sind in ihrem Umfeld besonders exponiert, nehmen täglich Probleme wahr und versuchen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu lösen. Vielleicht denken wir nächstes Mal im Rahmen einer MA-Besprechung daran und bedanken uns auch bei ihnen für ihren ehrenamtlichen Einsatz. Denn das haben sie sich sicher verdient, oder?
MTF Kolleg:innen im Gehaltsschema NEU werden ab 1.7.2025 in FL/LD 16 eingestuft
Es sind acht Monate vergangen seit wir diesen Unterschied in der Entlohnung zwischen den oö Ordenskrankenhäusern und dem Kepler Uniklinikum entdeckt haben. Das haben wir direkt im Gesprächen mit KUK und OÖG Geschäftsführer Dr. Harnoncourt und selbstverständlich in allen Gremien bis zum Aufsichtsrat kritisiert und eine Angleichung verlangt. Nun ist es so weit: Uns wurde bestätigt, dass MTF Kolleg:innen in KUK und OÖG im Gehaltsschema NEU ab 1.7.2025 wie ihre Ordenskolleg:innen in LD/FL 16 eingereiht werden. Auch wenn in diesem Fall nur 10 Kolleg:innen, acht am MC und 2 am NMC, davon betroffen sind ist das nicht weniger wichtig.
Wir erinnern daran, dass es für die Kolleg:innen im Schema ALT jederzeit möglich ist, in das Gehaltsschema NEU zu wechseln. Das ist jedoch in seltensten Fällen empfehlenswert, weil die Entlohnung im Schema ALT nach 20 und mehr Dienstjahren wesentlich besser ist als im Gehaltsschema NEU.
Überstundenzuschläge bei Teilzeit
Schritt in die richtige Richtung aber noch nicht am Ziel
Das Land OÖ scheint zumindest hinsichtlich der Abgeltung von Mehrleistungen mit „atypischer Lage“ ebenfalls mittlerweile einen Angleichungsbedarf zu sehen. Wir bemühen uns um rasche Umsetzung auch in der KUK und werden darüber hinaus weiter eine vollständig diskriminierungsfreie Abgeltung von Mehrleistungen fordern. Unserer Ansicht nach ergibt sich nicht nur aus der nationalen Judikatur des OGH ein Gebot der Angleichung dieser Zuschläge: Der EuGH hat in seinen jüngsten Entscheidungen (vereinfacht ausgedrückt) in ähnlichen Zuschlagsgestaltungen eine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verortet, da Teilzeitbeschäftigung nach wie vor überwiegend von Frauen ausgeübt wird.
Frohe Ostern
Allen unserer Kolleg:innen wünscht das Team des Zentralbetriebsrates schöne Feiertage!
Unlängst haben wir an einer Sitzung teilgenommen, in der aktuelle Baumaßnahmen und Verbesserungen vorgestellt wurden. Auch wenn man sich über (dem sprichwörtlichen Anschein nach an jedem Eck befindliche) Baustellen ärgert, schaffen diese eine wesentlich bessere Arbeitsumgebung.
Nur in den letzten fünf Jahren sind in diese Verbesserungen mehr als 100 Millionen Euro investiert worden. Unser KUK entwickelt sich zu einem besonders schönen Krankenhaus.
Wir sind in Gesprächen mit dem Land OÖ bemüht, so schnell wie möglich auch einen neuen Personalschlüssel zu erarbeiten. Die Arbeit im KUK soll in der Zukunft nicht nur in einer guten Umgebung stattfinden. Auch die Personalausstattung soll so gestaltet werden, dass MA mit möglichst wenigen Überstunden belastet werden. Die Beschäftigten müssen darauf vertrauen, dass das Stundenausmaß, für das sie sich entschieden haben, (wenn überhaupt) nur unwesentlich überschritten wird.
Ein Schritt in die richtige Richtung in Sachen diskriminierungsfreier Überstundenabgeltung
In einem Rundschreiben an die Gemeinden und Gemeindeverbände hat das Amt der Oö. Landesregierung in einem ersten Schritt einzelnen Judikaten des OGH, VfGH und EuGH Rechnung getragen.
Konkret sollen nach den Ausführungen dieses Schreibens Dienstverrichtungen an Sonn- und Feiertagen, während der gesetzlichen Nachtstunden sowie an Samstagen und außerhalb des Dienstzeitrahmens bzw außerhalb des für vergleichbare Vollzeitbeschäftigte geltenden Normaldienstplans für Teilzeitbeschäftigte mit den gleichen Zuschlägen wie für Vollzeitbeschäftigte abgegolten werden.
Mit einer derartigen Gleichstellung der Zuschläge für Überstunden, die eine von der „regulären“ Arbeitszeit abweichende Lage aufweisen, wäre zumindest ein erster Schritt in Richtung einer diskriminierungsfreien Abgeltung von Mehrleistungen für unsere teilzeitbeschäftigten Kolleg:innen erreicht. Wir werden deshalb eine rasche Umsetzung auch für die Mitarbeiter:innen der KUK einfordern.
Am Ziel sind wir damit jedoch leider noch nicht angekommen. Die jüngste Rechtsprechung des EuGH (wie etwa die E in der Rs Lufthansa City-Line) nehmen wir trotz dieses Zwischenerfolgs weiterhin zum Anlass, auf eine vollumfängliche Gleichstellung der Zuschläge für Teilzeitbeschäftigte zu bestehen.
Wochenruhe (WR) ersetzt Ersatzruhetag (ET)
Gleiche Regeln, andere Bezeichnung
Auch im Régime der neuen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit für den Bereich der Dienstplanung muss für den normalen Einsatz des MA an einem Sonntag oder Feiertag ein Ersatzruhetag geplant werden. Nur das Kürzel hat sich geändert und lautet nun WR (Wochenruhe). Laut Auskunft der Abteilung Zeitwirtschaft haben alle Leitenden diese Information bereits erhalten.
Wir können nicht so tun als ob die Betriebsvereinbarung (BV) Arbeitszeit die erste große Änderung wäre, die wir in der Spitallandschaft in OÖ erleben. Gehaltsreform (Gehaltsschema NEU) und gespag Gründung im Jahr 2002, Ausgliederung des AKh 2006, KUK Gründung und erste Gehaltsreform 2015, Gehaltsreform 2020 und Arbeiter:innen Paket, Neubewertung der Arbeitsplätze in der Verwaltung, Einführung der elektronischen Zeiterfassung usw. (und damit sind nur die größeren genannt).
Das ist viel – aber wenn sich nichts ändert, kann auch nichts besser werden. Das trifft gerade im Gesundheitswesen besonders zu.
Daher arbeiten unsere Gewerkschaften GÖD und Younion mit den Betriebsrät:innen aller OÖ Spitäler bereits an der nächsten Reform. Diese soll die Personalausstattung durchleuchten und regeln. Im Bereich der Entlohnung zeigt sich die Notwendigkeit einer substanziellen Erhöhung der Nachdienst und Sonntagszulagen.
Eine Vielzahl von Sonderregelungen wurde durch die Umsetzung der neuen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit sichtbar
Eines möchten wir hier klarstellen. Was mit dem Dienstgeber im Rahmen der Verhandlungen zur BV Arbeitszeit definitiv nicht vereinbart wurde, ist das Auslaufen aller in den vergangenen Jahren vereinbarten Sonderregelungen in einzelnen Bereichen.
Beispiel 1: Mit den MA, die grundsätzlich Montag bis Freitag arbeiten, wurde mündlich oder schriftlich vereinbart, dass sie vier Stunden zusätzlich am Samstag arbeiten. Diese Stunden wurden ihnen, egal ob Vollzeit oder Teilzeit, mit einem 50% Zuschlag abgegolten.
Beispiel 2: Mit den MA einer Abteilung wurde generell vereinbart, dass sie ihre ÜSt. mit den entsprechenden Zuschlägen in der Zeit abgegolten bekommen.
Da es sich um Sonderregelungen handelt, ist es nicht möglich pauschal zu sagen, dass der Dienstgeber oder die MA diese Vereinbarungen einseitig aufkündigen können. Leider sind wir aktuell mit der Bewertung von einigen solcher Regelungen konfrontiert, weil der Dienstgeber die Einführung der neuen BV Arbeitszeit zum Anlass genommen hat, davon abzuweichen. Wir sind sehr bemüht die Fälle so schnell wie möglich zu bearbeiten und bitten um Geduld und Verständnis, dass es unter Umständen etwas länger dauern wird.
Noch etwas: Ob ein Bereich wie z.B. eine Ambulanz 8, 12, 16 oder 24 Std. besetzt werden muss, regelt die BV Arbeitszeit nicht. Oft wird versucht, die Veränderung der Ambulanzzeit (insbesondere eine Verlängerung um eine halbe Stunde) durch die neue BV zu rechtfertigen. Auch hier ist ganz klar, dass diese Änderungen aus vielen Gründen notwendig sein können, wegen neuen BV aber definitiv nicht.
Anmeldungen zum Linz Marathon
Wir erinnern daran, dass Anmeldungen für den diesjährigen Linz Marathon noch bis 28.02.2025 um 12 Uhr möglich sind