Zeit­wert­kon­to

Das Zeit­wert­kon­to bie­tet die Mög­lich­keit, eine selbst finan­zier­te kom­plet­te Frei­stel­lung oder Teil­zeit­pha­se einzuarbeiten.

Wäh­rend der Anspar­pha­se wird bei ver­rin­ger­ten Bezü­gen nor­mal wei­ter gear­bei­tet. Ent­we­der am Ende des akti­ven Dienst­ver­hält­nis­ses oder auch wäh­rend­des­sen folgt eine Kon­su­ma­ti­ons­pha­se, in der die Arbeits­zeit ver­rin­gert und das selbst finan­zier­te Gut­ha­ben aus der Anspar­pha­se kon­su­miert wer­den kann. 

Das Gut­ha­ben wird erst in der Kon­su­ma­ti­ons­pha­se ver­steu­ert. Wäh­rend der Anspar­pha­se ver­rin­gert sich daher die Berech­nungs­grund­la­ge für die abzu­füh­ren­de Lohn­steu­er; dane­ben redu­ziert sich jedoch auch die Bemes­sungs­grund­la­ge für die Pen­si­ons­ver­si­che­rung. Nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf die spä­ter zuste­hen­de Pen­si­ons­leis­tung sind daher nicht auszuschließen!

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