Der allgemeine Fahrtkostenzuschuss sowohl für städtische Mitarbeiter:innen und Landesbedienstete beträgt 0,037€/km, wenn
- zwischen Dienststelle und Wohnung mehr als 10km liegen und
- diese Strecke an Arbeitstagen regelmäßig zurückgelegt wird.
Die Kosten für die ersten 10 km bzw jene ab dem 61. km müssen Sie selbst tragen.
Einen „Mobilitätszuschuss“ (Zuschlag zum Fahrtkostenzuschuss) im Ausmaß von 50% der Differenz zwischen dem Fahrtkostenzuschuss und dem Preis der Jahreskarte des OÖVV oder der ÖBB (ausgenommen Kernzonen Linz, Wels, Steyr) erhalten Landesbedienstete, die einen Fahrtkostenzuschuss beziehen. Die Auszahlung erfolgt im Nachhinein unter Beilage der entsprechenden persönlichen Jahreskarte.
Der sonstige Fahrtkostenzuschuss iHv 80 € wird Landesbediensteten ausbezahlt, wenn Sie die öffentlichen Verkehrsmittel überwiegend für die An- und Abreise zum Dienstort nutzen. Die Auszahlung erfolgt im Nachhinein unter Vorlage der Jahreskarte und Beilage der 12 Monatsmarken.
