Kin­der­bei­hil­fe

Bei der Kin­der­bei­hil­fe han­delt es sich um eine Leis­tung des Dienst­ge­bers iHv EUR 15,00 monat­lich (14x jähr­lich) für ein ehe­li­ches / legi­ti­mier­tes / unehe­li­ches Kind / Wahl­kind oder sons­ti­ges Kind im Haus­halt, für das Anspruch auf Fami­li­en­bei­hil­fe besteht.

2x jähr­lich, im Juni und Dezem­ber, erhal­ten Sie als Haus­halts­bei­hil­fe das Dop­pel­te des Betrags der Kin­der­bei­hil­fe, die für ein hal­bes Jahr gewährt wird. Die Haus­halts­bei­hil­fe beträgt EUR 210 pro Aus­zah­lung. Für jene Kin­der, für die Sie Kin­der­bei­hil­fe bezie­hen, erhal­ten Sie 1x jähr­lich eine Schul­bei­hil­fe als Zuschlag zur Haus­halts­bei­hil­fe, gestaf­felt nach dem Alter des Kindes.

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