Dienst­aus­bil­dung

Modul 1: ver­pflich­ten­der Einführungstag

Modul 1 ist ver­pflich­tend von allen neu­en Kolleg:innen zu absol­vie­ren und muss inner­halb des ers­ten Dienst­jah­res absol­viert wer­den. Es han­delt sich dabei um einen all­ge­mei­nen Ein­füh­rungs­tag.


Modul 2: für Lan­des­be­diens­te­te in bestimm­ter Verwendung

Lan­des­be­diens­te­te in der Ver­wal­tung, die in den LD 13 bis LD 8 ver­wen­det wer­den, müs­sen auf­bau­end auf Modul 1 auch Modul 2 der Dienst­aus­bil­dung absol­vie­ren. Das Modul 2 besteht aus 4 Fach­ge­bie­ten, über die anschlie­ßend eine schrift­li­che Klau­sur zu absol­vie­ren ist.

Zu jedem die­ser Fach­ge­bie­te wird in der eine ein­tä­gi­ge Ver­an­stal­tung absol­viert, wobei eine Anwe­sen­heit von mind 60 % nötig ist, um zur anschlie­ßen­den schrift­li­chen Prü­fung zuge­las­sen zu wer­den. Zur Vor­be­rei­tung auf die schrift­li­che Klau­sur haben Sie Anspruch auf bis zu 60 Stun­den Son­der­ur­laub.

Für die Absol­vie­rung die­ser schrift­li­chen Klau­sur haben Sie vier Stun­den Zeit. Modul 2 der Dienst­aus­bil­dung gilt als bestan­den, wenn Sie in jedem Fach­ge­biet mind 60 % der mög­li­chen Punk­te­an­zahl erreichen.

Mit­glie­der der Gewerk­schaf­ten youni­on oder GÖD erhal­ten für abge­leg­te Dienst­prü­fungs­kur­se einen Bil­dungs­för­de­rungs­bei­trag. Das Antrags­for­mu­lar erhal­ten Sie bei Ihrem Betriebsrat.

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