Bezugsvorschuss für Bedienstete der Stadt Linz
Wer unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist („berücksichtigungswürdige Gründe“), dem kann ein Bezugsvorschuss bis maximal EUR 7.300 zuerkannt werden, wenn er/sie sich in einem unbefristeten Dienstverhältnis befindet und das Beschäftigungsausmaß über 50 % beträgt. Die Rückzahlung erfolgt in maximal 60 gleichhohen Monatsraten im Wege des Gehaltsabzugs, die Mindestrate beträgt EUR 50 monatlich.
Teilzeitkräfte mit einem Beschäftigungsausmaß zwischen 49 % und 25 % können einen Bezugsvorschuss iHv EUR 1.100 beantragen, der innerhalb von 48 Monaten zurückzuzahlen ist.
Auch städtische ABGB-Bedienstete (ausgenommen freie Dienstnehmer:innen oder Werkvertragsnehmer:innen) können einen Bezugsvorschuss in Anspruch nehmen, wenn ihr Dienstverhältnis unbefristet ist, sie im Ausmaß von mind. 20 Wochenstunden und seit mind. 3 Jahren angestellt sind.
Um einen Bezugsvorschuss von der Stadt Linz zu erhalten, dürfen gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, diese können Sie beim Betriebsrat erfragen. Ab einem Jahresbruttoeinkommen von EUR 80.000 wird, unabhängig von der Familiengröße, kein Bezugsvorschuss bewilligt.
Der Dienstgeber behält sich das Recht vor, binnen einer Frist einen Verwendungsnachweis über den geflossenen Bezugsvorschuss zu verlangen.
Bezugsvorschuss für Bedienstete des Landes Oberösterreich
Landesbedienstete, die sich in einem unbefristeten, schon mindestens zwei Jahre andauernden Dienstverhältnis befinden (Karenzierungen, Beschäftigungsverbote uä unterbrechen diese Frist nicht) und ein Beschäftigungsausmaß von mind 25% vorweisen, können zwei verschiedene Arten des Bezugsvorschusses beim Land OÖ beantragen. Zudem ist eine zumindest „zufriedenstellende“ bzw „entsprechende“ Dienstleistung erforderlich.
Der allgemeine Bezugsvorschuss kann bei Vorliegen einer außergewöhnlichen finanziellen Belastung oder sonstiger berücksichtigungswürdiger Gründe (zB Notsituationen oder etwa Wohnraumschaffung/-sanierung) beantragt werden. Er beträgt grundsätzlich zwischen 2.400 und 6.700 Euro; eine Steigerung bei Vorhandensein von Kindern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, je nach deren Anzahl auf bis zu EUR 7.300 möglich. Die Rückzahlung erfolgt in 36, 48, 60 oder 72 Monatsraten.
Um diesen Bezugsvorschuss erhalten zu können, dürfen gewisse Einkommensgrenzen nicht überschritten werden – nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem BR. Der Dienstgeber hat das Recht, binnen einer im Bewilligungsschreiben festgelegten Frist, einen Verwendungsnachweis über den geflossenen Bezugsvorschuss zu verlangen.
Ein „Bezugsvorschuss aufgrund besonderer sozialer Umstände“ kann von Bediensteten mit einem Jahresbruttoeinkommen bis zu 75 % vom Gehaltsansatz der Dienstklasse V/2 (= EUR 35.730,45 im Jahr 2025) wahlweise in der Höhe von EUR 1.200 oder EUR 2.400 mit einer Rückzahlung in 48 gleichbleibenden Raten (EUR 25 bzw 50 pro Monat) beantragt werden. Ein Verwendungsnachweis ist diesbezüglich nicht zu erbringen.
Geldaushilfe (Stadt Linz & Land Oö)
Städtischen und Landesbediensteten kann, wenn sie unverschuldet in eine Notlage geraten, zur Überbrückung auch eine nichtrückzahlbare Geldaushilfe gewährt werden.
